Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):

 

Die nachgewiesenen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 159.933,12 € aus dem Haushaltsjahr 2022 werden genehmigt.


Im Jahresabschluss werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 159.933,12 € ausgewiesen, die nachträglich zu genehmigen sind:

 

 

Die zusätzlichen Aufwendungen beim Budget Teilhaushalt 0 (Gemeindeorgane) resultieren aus Mehraufwand bei den Aufwandsentschädigungen, da ab 2022 die Abrechnungen aller Fraktions- und Gruppensitzungen erfolgte und nach einer Kommunalwahl die Beteiligung der Ratsmitglieder zunächst höher war, so Bürgermeister Gappel.

 

Die Mehraufwendungen beim Teilhaushalt 3 (Finanzdienstleistungen) ergeben sich durch höhere Prüfungsgebühren.

 

Die Mehraufwendungen beim Teilhaushalt 7 (Allgemeine Finanzwirtschaft) sind auf die Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs für die Kreis- und Samtgemeindeumlage zurückzuführen. Da gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 7 KomHKVO die Bildung dieser Rückstellungen vorgeschrieben ist, ist die Forderung unabweisbar, so Bürgermeister Gappel.