Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):

 

Die Spende der Simper-Stiftung an die Gemeinde Berge in Höhe von 8.000 € zur Unterstützung des Vereinssports wird angenommen.

 

 

Nach der Beschlussfassung teilt Bürgermeister Gappel mit, dass Herr Günter Simper (Simper-Stiftung) aufgrund des Tagesordnungspunktes zur Sitzung des Rates geladen wurde, um auch öffentlich im Namen des Rates und der Verwaltung der Gemeinde Berge für das jahrelange Engagement „DANKE“ zu sagen. Man hat nach der Errichtung der Turnhalle jährlich darüber abgestimmt, einen Spendenbetrag anzunehmen. Der Turnhallenneubau konnte nur durch eine enorme Spendenbereitschaft (ca. 111.000 € an Spenden aus der Bevölkerung), den ortsansässigen Firmen, den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie durch den Einstieg der Simper-Stiftung Berge realisiert werden. Der Neubau dient damit auch der Sicherung des Schulstandortes und des Vereinssports und die Gemeinde Berge kann froh sein, dass nun so eine Halle vorhanden ist. Passenderweise endet in diesem Jahr damit das Projekt „Turnhalle“; aber Günter Simper ist mit anderen Investoren nun dabei mit der „Energie für Berge“ wieder ein Projekt umzusetzen, was den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie der Gemeinde Berge zugute kommt. Daraufhin übergibt Bürgermeister Gappel einen Blumenstrauß.

 

Günter Simper bedankt sich für die ausführlichen Worte und merkt an, dass auch ein Teil des Dankes  an den Beigeordneten Brandt geht, der die Idee und damit die Grundlage für die Umsetzung hatte.

 

Beigeordneter Brandt ergänzt, dass es ohne die Simper-Stiftung so auch nicht funktioniert hätte.


Für die Errichtung und den Neubau einer Sporthalle in Berge ist am 21.03.14 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau, der Gemeinde Berge und der Simper-Stiftung ein notariell beurkundeter Erbbaurechts- und Nutzungsvertrag geschlossen worden. Hierbei ist zum Nutzungsverhältnis unter § 2 geregelt, dass der Mietzins für die Turnhalle in Höhe von 38.000 € jährlich zum 30.10. eines jeden Jahres durch die Samtgemeinde Fürstenau an die Simper-Stiftung zu zahlen ist. Die Gemeinde Berge zahlt wiederum der Samtgemeinde Fürstenau zur Deckung des Nutzungsanteils, der durch den Vereinssport entsteht, ein jährliches Entgelt von 8.000 €. Dieses Entgelt ist ebenso in einer Summe zum 31.10. eines jeden Jahres auf das Konto der Samtgemeinde Fürstenau zu entrichten. Unabhängig von der Entwicklung der Baukosten beträgt das von der Samtgemeinde Fürstenau zu entrichtende Nutzungsentgelt 38.000 €. Dieser Betrag ist unveränderlich bis zum 31.12.2023, da er sich nach dem Finanzdienst der Simper-Stiftung für ein Darlehen in Höhe von 600.000 € bestimmt, dessen Zinsbindungsfrist bis zu eben diesem Zeitpunkt abläuft. Nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist ist eine Nachfinanzierung erforderlich. Die notwendigen Gespräche hierfür werden zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und der Simper-Stiftung geführt.

 

Die Simper-Stiftung hat zu Ende Oktober, wie in den Vorjahren auch, einen Zuschuss in Höhe von 8.000 € an die Gemeinde Berge überwiesen. Die Zwecke der Stiftung sind unter anderem die Förderung von

 

·         Kinder- und Jugendhilfe

·         Natur- und Umweltschutz

·         Kunst und Kultur

·         Heimatpflege

·         Sport

 

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

 

·         Förderung von Schulen und Einrichtungen, die sich um die Erziehung oder Fortbildung von Kindern und Jugendlichen kümmern,

·         Unterstützung von Gruppen und/oder Einzelpersonen, die sich in ihrer Freizeit mit Aktionen für den Umwelt- und Naturschutz einsetzen.

 

Da die Gemeinde Berge jährlich eine Nutzungsentschädigung für den Vereinssport in Höhe von 8.000 € an die Samtgemeinde Fürstenau zu zahlen hat und dies dem Stiftungszweck Förderung von Sport, Schulen und Einrichtungen entspricht, zahlt die Simper-Stiftung der Gemeinde Berge jährlich einen Betrag in Höhe von 8.000 € zur Unterstützung des Vereinssports. Dieser Betrag ist daher in 2023 haushaltsrechtlich eingeplant und erfasst worden.

 

Nach § 111 Absatz 8 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Vertretung (Rat). Die Kommunen erstellen jährlich einen Bericht, in dem die Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersenden in der Kommunalaufsichtsbehörde (Landkreis Osnabrück). Da es sich bei der Förderung des Vereinssportes um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG (Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft) handelt, ist die Gemeinde Berge auch berechtigt, hierfür Zuwendungen entgegen zu nehmen.

 

Die politischen Gremien der Samtgemeinde Fürstenau haben nun beschlossen, dass der auslaufende Kredit abgelöst wird und die Zahlung in Höhe von 8.000 € durch die Gemeinde Berge (an die Samtgemeinde Fürstenau) für den Vereinssport zukünftig entfällt, so Bürgermeister Gappel.