Der Vorsitzende, Bürgermeister Gans, belehrt gemäß § 28 NGO die in den Jugend- und Kulturausschuß berufenen hinzugewählten beratenden Mitglieder Ina Wellinghoff, Christian Freye und Uwe Schöttler über die ihnen nach den §§ 25 bis 27 NGO abliegenden Pflichten. Anschlißend erfolgt die Verpflichtung gemäß § 42 NGO per Handschlag.