a)    Straßenbau – Einnahmen aus Windparks

 

-       Auf Anfrage erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass noch nicht feststeht, welche Wege / Straßen ausgebaut werden. Zu gegebener Zeit wird darüber offen kommuniziert werden. Erschließungsbeiträge von den Anliegern sollen nicht erhoben werden.

 

Herr Wrigge ergänzt, dass derzeit ein Straßenausbaukonzept erstellt wird, in dem der Zustand der Wege und Straßen festgehalten wird.

 

-       Auf Anfrage erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass für Samtgemeindestraßen die Samtgemeinde Fürstenau Baulastträger und somit für die Unterhaltung zuständig ist.

 

 

b)    Absicherung von Schützenfestumzügen

 

Auf Anfrage erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass eine Absicherung von Schützenfestumzügen durch die Feuerwehren aufgrund gesetzlicher Änderungen nur noch nach entsprechender Anmeldung bei der Samtgemeinde Fürstenau erfolgen kann.

 

 

c)    Bauplätze im Baugebiet „Bippen Nord-West II“

 

Auf Anfrage erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass der Kaufpreis für die Bauplätze höher sein werden als im Baugebiet „Bippen Nord-West II“, es soll aber versucht werden, den Preis unter 100 €/qm vollerschlossen festzusetzen. Entsprechende Verhandlungen mit der Kreissparkasse stehen in Kürze an.

Mit einem Verkauf der Bauplätze ist frühestens in 2024 zu rechnen.