Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 9

Die nachgewiesenen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 10.410,11 € aus dem Haushaltsjahr 2022 werden genehmigt.

 


Im Jahresabschluss 2022 werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 10.410,11 € ausgewiesen, die nachträglich zu genehmigen sind.

 

 

  1. Die Mehraufwendungen beim Produkt 362.00 – Jugendpflege – begründen sich durch einen Zuschuss für das Sommerzeltlager 2022 und die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Kuhlhoff gGmbH.

 

  1. Die Mehraufwendungen beim Produkt 421.10 – Sportverwaltung und -förderung – begründen sich durch die Beteiligung der Gemeinde Bippen an der Finanzierung eines Ferienbusses zum Freibad Fürstenau.

 

  1. Die Mehraufwendungen beim Produkt 424.10 – Sportstätten – begründen sich im Wesentlichen durch den Umbau der alten Umkleiden zu Lagerräumen.

 

Die Deckung ist gewährleistet durch Minderaufwendungen bei Konto 421203 – Oberflächenbehandlung der Straßen.

Die Aufwendungen waren zeitlich und sachlich unabweisbar. Zu Nr.1 und Nr. 2 lagen Beschlüsse der entsprechenden Gremien vor. Die Aufwendungen zu Nr. 3 mussten zeitnah erfolgen, um den Spielbetrieb bzw. die Nutzung der neuen Ballsporthalle nicht zu beeinträchtigen.

 

 


Der Rat beschließt einstimmig (9 Ja-Stimmen):