a)     Bürgerabstimmung LAB in Fürstenau

 

Auf Anfrage erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass ein Kauf der entsprechenden Flächen ggf. durch die Stadt Fürstenau erfolgt; es werden keine Mittel der Samtgemeinde Fürstenau verwendet. Er erklärt weiter, dass es seiner Meinung nach unklug wäre, die Flächen nicht zu übernehmen.

 

 

b)    Ehem. Bundeswehrgelände in Fürstenau

 

Auf die Frage, ob es stimmt, dass die Stadt Fürstenau das Bundeswehrgelände für einen Euro verkauft hat und die Samtgemeinde Fürstenau die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung getragen hat, erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass das Gelände nicht von Stadt Fürstenau, sondern vom Bund an ein Konsortium Freizeitpark veräußert wurde. Nachdem dieser Freizeitpark keinen Erfolg hatte, wurde das Gelände an Dobelmann verkauft und es wurde die LAB eingerichtet. Herr Brüwer ergänzt, dass die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung vom Bund getragen wurden. Es war seinerzeit vereinbart worden, dass die Gebäude abgerissen werden müssen. Der Samtgemeinde Fürstenau sind keine Kosten entstanden; sie hat lediglich beratend unterstützt und einen entsprechenden Flächennutzungsplan aufgestellt. Die Kosten für den aufgestellten Bebauungsplan haben die Investoren getragen.

 

 

c)    RROP

 

-       Auf Anfrage erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass Herr Dobelmann nicht nur in der Samtgemeinde Fürstenau investiert; über den Kaufpreis von erworbenen Flächen kann und darf er keine Auskunft geben.

-       Auf entsprechende Anfrage erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass derzeit noch keine Flächen für Windparks vorgegeben sind. Die Gemeinde wird sich auf jeden Fall mit den Bürgern auseinandersetzen und auch Möglichkeiten der Investition von Bürgern in Betracht ziehen. Die Einnahmen aus den Windparks sollen wieder vor Ort verwendet werden, z. B. für Straßenbau in den betroffenen Ortsteilen oder für eine investive Förderung der Vereine (z. B. Dorfgemeinschaftshaus Vechtel). Bürgerwindparks sind denkbar. Nach einem Termin in der vergangenen Woche beim Landkreis Osnabrück steht fest, dass etwa ein Drittel der im Entwurf des RROP ausgewiesenen Flächen aufgrund von Artenschutz pp. nicht mehr für Windenergieanlagen in Betracht kommen. Der Landkreis plant eine zweite öffentliche Auslegung des RROP noch vor Weihnachten 2023.

 

 

d)    Breitband – Glasfaserausbau

 

-       Auf Anfrage erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass die Verkabelung Stück für Stück erfolgt und z. T. auch schon Hausanschlüsse verlegt werden. Aufgrund verschiedener Förderprogramme sind in der Gemeinde auch unterschiedliche Firmen tätig. Ende nächsten Jahres sollte alles „laufen“.

-       Auf Anfrage erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass ohne entsprechenden Auftrag / Abschluss keine Glasfaserkabel verlegt werden. Wer im Nachhinein angeschlossen werden möchte, muss die Kosten dafür tragen.