Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des RROP abzugeben, worin insbesondere auf die folgenden Teilziele und Grundsätze einzugehen ist:

 

1.1    Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes
2.2    Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentrale Orte
2.3    Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels
3.1.1 Elemente und Funktionen des landesweiten Freiraumverbundes, Bodenschutz
3.2.2 Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung
3.2.3 Landschaftsgebunde Erholung
3.2.4 Wassermanagement, Wasserversorgung, Küsten- und Hochwasserschutz
4.1.2 Schienenverkehr, öffentlicher personennahverkehr, Fahrradverkehr
4.2.1 Erneuerbare Energieerzeugung


Stadtdirektor Wübbel erläutert die Beschlussvorlage und ruft die Ratsmitglieder dazu auf, Auffälligkeiten im Entwurf zu melden. Während einer 2. Offenlegung besteht noch einmal die Möglichkeit Einwände vorzutragen.

 

Herr Wagener geht auf einzelne in der Beschlussfassung genannten Teilziele und Grundsätze des Entwurfs der Neufassung des Regionalen Raumordnungsprogramms ein.

 

Die Gruppensprecher Kremkus und Selker bedanken sich bei Herrn Wagener und seinem Team für die geleistete Arbeit.

 

Beigeordneter Kremkus ergänzt, dass es den Eindruck erwecke, dass das Thema Wind in den Nordkreis abgeschoben werde. Seines Erachtens nach mache es sich der Landkreis Osnabrück zu einfach.

 

Auf den Einwand von Herrn Vorderstraße, dass die Lärmbelästigung durch mehrere Anlagen steige, teilt Herr Wagener mit, dass es durch Schallimmissionen und Schattenwurf zu höheren Abschaltzeiten kommen kann, die einen wirtschaftlichen Betrieb einzelner Anlagen nicht mehr möglich mache. Auch darauf wird in der Stellungnahme eingegangen.

 

Beigeordneter Selker teilt die Meinung seiner Vorredner und äußert sein Unverständnis über das Thema Wind, aber auch über die Themen Kies- und Sandabbau sowie Wasserwirtschaft und hält dies für einen massiven Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):