Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 24

Der Samtgemeinderat stimmt folgender Vorgehensweise zu:

 

  • Der bestehende Betrauungsakt läuft zum 31.12.2023 aus und wird durch eine alle drei Jahre unaufgefordert erfolgende De-Minimis-Erklärung an die einzelnen Gesellschafter der TOL ersetzt.

 

  • Die vorgeschlagene Anpassung der Konsortialvereinbarung zur Regelung einer vereinfachten Mittelzuführung und Beschlussfassung wird zeitnah umgesetzt.

 

  • Die daraus folgenden Änderungen im Gesellschaftsvertrag sind in der Gesellschafterversammlung vorzunehmen.

Nach ausführlicher Erläuterung durch Samtgemeindebürgermeister Wübbel erfolgt die Beschlussfassung.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24 Ja-Stimmen):