Der Samtgemeinderat stimmt folgender Vorgehensweise zu:
- Der bestehende Betrauungsakt läuft zum 31.12.2023 aus und wird durch eine alle drei Jahre unaufgefordert erfolgende De-Minimis-Erklärung an die einzelnen Gesellschafter der TOL ersetzt.
- Die vorgeschlagene Anpassung der Konsortialvereinbarung zur Regelung einer vereinfachten Mittelzuführung und Beschlussfassung wird zeitnah umgesetzt.
- Die daraus folgenden Änderungen im Gesellschaftsvertrag sind in der Gesellschafterversammlung vorzunehmen.
Nach ausführlicher Erläuterung durch Samtgemeindebürgermeister Wübbel erfolgt die Beschlussfassung.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (24 Ja-Stimmen):