1.
Die Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Fürstenau,
die Gemeinde Bippen, überträgt komplett die Aufgabe des flächendeckenden
Ausbau der sog. „Grauen Flecken“ auf Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des
Bundes auf den Landkreis Osnabrück (II. Ausbauphase). Der kommunale
Eigenanteil an den Ausbaukosten wird dabei vom Landkreis Osnabrück durch die
allgemeinen Deckungsmittel getragen.
2.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung (Gigabit-Richtlinie
2.0 „Graue Flecken“) in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen (Anlage 1).
3.
Für die abschließende Regelung zum Ausbaus der sog.
„Weißen Flecken“ (I. Ausbauphase) und die vollständige Kostenübernahme des
kommunalen Ko-Finanzierungsanteils durch den Landkreis Osnabrück wird die
anliegende Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
„Weiße Flecken“ beschlossen (Anlage 2). Der Bürgermeister wird ermächtigt, die
Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“
zu unterzeichnen.
4.
Der Ausbau in der Gemeinde Bippen erfolgt nur, wenn
die Förderquote der Bundes- und Landesförderung zusammen mindestens 75%
beträgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass davon auszugehen ist, dass die
Antragstellung für alle Kommunen vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen der
Bundes- und Landesförderung über drei bis fünf Antragsjahre (2023 bis 2027)
erfolgen wird.
Begründung, Sach- und Rechtslage:
Die privaten Telekommunikationsunternehmen
haben in den letzten 25 Jahren in den ländlichen Gebieten kaum in die
digitale Infrastruktur investiert. Da dementsprechend ein „Marktversagen“ festgestellt
worden ist, kann mit Zuschüssen in den privatisierten Markt eingegriffen
werden. Dafür wurden Förderprogramme des Bundes und des Landes Niedersachsen
aufgelegt. Grundsätzlich ist dabei ein kommunaler Ko-Finanzierungsanteil von
25 % bereitzustellen. Die Förderprogramme haben den Glasfaserausbau in
zwei Phasen unterteilt:
- Ausbau der
sog. Weißen Flecken, bis 30 Mbit/s = I. Ausbauphase.
- Ausbau der
sog. Grauen Flecken, über 30 Mbit/s = II. Ausbauphase.
„Weiße-Flecken-Förderung“
(I. Ausbauphase):
Die 34 kreisangehörigen Städte und Gemeinden
haben die Aufgabe des Breitbandausbaus in den sog. „Weißen Flecken“ mit einer
Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s in 2016 mit einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung auf den Landkreis Osnabrück übertragen. Im Rahmen dieser
„Weiße-Flecken-Förderung“ werden rund 20.000 Adressen ausgebaut. Rund 5.000
dieser Adressen verfügen inzwischen über 117 Kabelverzweiger (FttC-Ausbau)
über eine schnelle Internetverbindung. Bei weiteren 4.000 Adressen stehen
bereits Glasfaserdirektanschlüsse (FttB-Ausbau) zur Verfügung. Bis 2025
erhalten auch die verbleibenden 11.000 Adressen sukzessive einen
Glasfaserdirektanschluss. Für die „Weißen Flecken“ muss ein komplett neues,
rund 3.000 km langes Glasfasernetz gebaut werden.
Das Investitionsvolumen für die „Weißen
Flecken“ beträgt voraussichtlich rund 269 Mio. €. Die Infrastrukturgesellschaft
des Landkreises, die TELKOS, hat fünf Förderbescheide des Bundes erhalten. Der
Bund übernimmt damit voraussichtlich rund 124 Mio. € (46 %). Das Land
Niedersachen beteiligt sich mit rund 61 Mio. € (23 %) an der
Ko-Finanzierung der Bundesförderung. Die kommunale Ko-Finanzierung für die
„Weißen Flecken“ in Höhe von rund 84 Mio. € (31 %) übernimmt der Landkreis
Osnabrück.
Für Sonderprogramme (z.B. Glasfaser für Schulen)
und Projekte im Wirtschaftlichkeitslückenmodell hat der Landkreis Osnabrück
bisher weitere 6,4 Mio. € bereitgestellt. Der Landkreis Osnabrück beteiligt
sich daher bislang mit 90,4 Mio. € an der Finanzierung des Breitbandausbaus.
Eigenwirtschaftlicher
Glasfaserausbau:
Über viele Jahre haben die privaten
Telekommunikationsunternehmen lediglich in den vergleichsweise kostengünstigen
FttC-Ausbau investiert. Seit 2020 investieren nunmehr auch die privaten
Anbieter im Landkreis Osnabrück in den FttB-Ausbau. Dieser eigenwirtschaftliche
Glasfaserausbau hat im letzten Jahr deutlich Schwung aufgenommen. Zu nennen
sind hier insbesondere die Anbieter Glasfaser Nordwest (Produkte Telekom und
osnatel), GVG Glasfaser (Produkt Teranet) und Westconnect (Produkt EON-Highspeed).
Die bisher bekannten Ausbaupläne der
privaten Anbieter zeigen allerdings deutlich, dass der eigenwirtschaftliche
Glasfaserausbau kein Vollausbau der „Grauen Flecken“ sein wird. An den
Ortsrändern werden weniger dicht besiedelte Gebiete aus wirtschaftlichen
Gründen nicht berücksichtigt. Ferner gibt es für viele kleinere Ortslagen noch
keine konkrete Ausbauperspektive. Nach dem Markterkundungsverfahren 2022 sowie
weiteren Abstimmungsgesprächen mit den Telekommunikationsunternehmen wird
derzeit davon ausgegangen, dass weitere rund 13.000 Adressen nur über den
geförderten Breitbandausbau einen Glasfaseranschluss erhalten können. Bis Mitte
Juni 2023 läuft ein neues Markterkundungsverfahren. Die genannte Anzahl an
auszubauenden Adressen kann sich nach Auswertung der Meldungen der
Telekommunikationsunternehmen noch einmal verändern.
Gigabit-Förderung
- „Graue Flecken“ (II. Ausbauphase):
Anfang April 2023 ist die
„Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes in Kraft getreten. Die Aufgreifschwelle
für den geförderten Ausbau liegt nunmehr bei 200 Mbit/s symmetrisch (Up- und
Download) bzw. 500 Mbit/s im Download. Die genannte Versorgung kann de facto
nur mit Glasfaseranschlüssen erreicht werden. Bei der Förderung ausdrücklich
ausgenommen sind gigabitfähige Kabelfernsehanschlüsse (DOCSIS 3.1). Demnach
sind alle Adressen förderfähig, die
-
nicht
bereits im Rahmen der „Weiße-Flecken-Förderung“ einen Glasfaseranschluss
erhalten,
-
nicht
im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus einen Glasfaseranschluss erhalten,
-
über
keinen Kabelfernsehanschluss (DOCSIS 3.1) verfügen.
Eine sog. „homes-passed-Versorgung“ ist
ausreichend, d.h. eine Adresse gilt als versorgt, wenn der Glasfaser- bzw. der
Kabelfernsehanschluss vor dem Grundstück liegt und kostenpflichtig
nachgerüstet werden kann. Wenn ein Förderantrag für eine Gemeinde gestellt
wird, müssen alle förderfähigen Adressen berücksichtigt werden. Das
Projektgebiet kann nicht individuell zugeschnitten werden.
Wie oben beschrieben wurde, wird derzeit von
rund 13.000 förderfähigen „grauen“ Adressen
ausgegangen. Es müssten demnach noch einmal rund 1.900 km Glasfasernetz neu gebaut werden. Bei aktuell
realistischen Kosten in Höhe von 125 € /
Meter wäre dann nach einer ersten Kostenschätzung von einem Investitionsvolumen in Höhe von bis zu
240 Mio. € auszugehen.
Fördersystematik
der II. Ausbauphase:
Der Bund übernimmt weiterhin 50 % der
Kosten. Die Förderrichtlinie des Landes liegt noch nicht vor. Wenn sich das
Land Niedersachsen – wovon aktuell auszugehen ist – weiterhin mit 25 % an
den Kosten beteiligt, bliebe eine kommunale Ko-Finanzierung in Höhe von rund
60 Mio. € (25 %).
Die Förderquote des Bundes beträgt
grundsätzlich 50 %. Nach Punkt 6.8 der Förderrichtlinie kann die
Förderquote bei Gemeinden mit geringer Wirtschaftskraft auf 60 % oder
sogar auf 70 % erhöht werden. Bei der Bewertung der Wirtschaftskraft wird
der einwohnerbezogene Realsteuervergleich der Jahre 2017 bis 2021 zugrunde
gelegt. Voraussichtlich wird bei drei Einheitsgemeinden sowie bei 8 Mitgliedsgemeinden
von Samtgemeinden die Förderquote 60 % Anwendung finden. Die Förderquote
70 % dürfte im Landkreis Osnabrück nicht zur Anwendung kommen. Durch die
beschriebene Förderquote von 60 % für 11 Kommunen reduziert sich der kommunale Eigenanteil auf 53,7 Mio. €.
Da bei der Bundesförderung in der
Vergangenheit einige Bundesländer überproportional viele Fördergelder beantragt
haben, wird der Bund bei der Breitbandförderung zukünftig mit Länderbudgets
arbeiten. Der Bund stellt in 2023 insgesamt 3 Mrd. € zur Verfügung. Alle Flächenländer
erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 100 Mio. €. Hinzu kommt ein Betrag je
förderfähiger Adresse. Für Niedersachsen errechnet sich für 2023 ein
Länderbudget in Höhe von 220 Mio. €. Das Budget kann sich Ende 2023 noch einmal
erhöhen, falls es Rückflüsse aus anderen Bundesländern geben sollte.
Nach der o.a. ersten Kostenschätzung müssten
beim Bund bis zu 120 Mio. € beantragt werden. Bei Anwendung der oben
beschriebenen Förderquote in Höhe von 60 % für einige Gemeinden dürfte
sich dieser Betrag auf rund 124 Mio. € erhöhen. Vor dem Hintergrund des
beschriebenen Länderbudgets für Niedersachsen muss davon ausgegangen werden,
dass 3 oder 4 Antragsjahre benötigt werden, bis alle Städte und Gemeinden aus
dem Landkreis Osnabrück bei der Bundesförderung berücksichtigt werden können.
Ein Gesamtantrag für den Landkreis Osnabrück ist nicht sinnvoll, da die
Bundesförderung auf 100 Mio. € pro Jahr begrenzt ist. Hinzu kommt, dass ein
derartiger Gesamtantrag nach den unten beschriebenen Kriterien für die
Bundesförderung nur geringe Erfolgsaussichten hätte.
Der Bund wird die Förderung zukünftig über
eine „Fast-Lane“ und eine „Slow-Lane“ steuern. „Fast-Lane-Anträge“ können
direkt bewilligt werden, d.h. das Ende des Förderaufrufs am 15.10.2023 muss
nicht abgewartet werden. Ein Antrag kommt in die „Fast-Lane“, wenn nach den
unten beschriebenen Kriterien mindestens 300 Punkte erreicht werden. Dass am
höchsten bewertete Kriterium ist der Nachholbedarf bei den „Weißen Flecken“.
Da sich der Landkreis Osnabrück in den vergangenen Jahren bereits intensiv bei
den „Weißen Flecken“ engagiert hat, können bei diesem Kriterium maximal 80 von
200 Punkten erreicht werden. Das hat zur Folge, dass es keine
Antragskonstellation geben dürfte, in der der Landkreis Osnabrück einen
Fast-Lane-Antrag stellen könnte.
Wenn das Länderbudget nach den
Fast-Lane-Anträgen noch nicht ausgeschöpft ist, werden die verbleibenden Mittel
in der „Slow-Lane“ in der Reihenfolge der Bewertung nach den Kriterien
bewilligt. Bei den 4 Kriterien sind jeweils bis zu 5 Punkte zu erreichen. Die
Punktzahl wird dann mit der prozentualen Gewichtung multipliziert. Folgende
vier Kriterien werden bei der Bewertung der Förderanträge zugrunde gelegt:
-
Nachholbedarf „Weiße Flecken“ – Gewichtung 40 %
Leider werden hier nicht alle förderfähigen
Adressen zugrunde gelegt, sondern nur die „Weißen Flecken“. Kommunen, wie der
Landkreis Osnabrück, die sich bereits beim Ausbau der „Weißen Flecken“
engagiert haben, werden bei diesem Kriterium schlechter gestellt. Für die
Kommunen im Landkreis Osnabrück können lediglich 1 Punkt oder 2 Punkte erreicht
werden, d.h. nur 40 oder 80 von 200 Punkten.
-
Abweichung Potenzialanalyse / Markterkundung – Gewichtung 25 %
Der Bund hat eine Potenzialanalyse in
Auftrag gegeben, die das Potenzial für den eigenwirtschaftlichen
Glasfaserausbau aufzeigen soll. Die Kommunen sollen auf dieser Basis Gespräche
mit den privaten Anbietern führen. Leider geht die Potenzialanalyse vielfach
von falschen Ausgangsvoraussetzungen aus. Es wird nicht berücksichtigt, dass in
vielen Kommunen die attraktivsten Gebiete bereits ausgebaut worden sind bzw.
ein Ausbau bereits geplant ist. Die der Potenzialanalyse zugrundeliegende Mischkalkulation
ist daher in der Regel nicht mehr umsetzbar.
Eine detaillierte Auswertung ist erst nach
Abschluss der Markterkundung möglich. Bei 12 Städten und Gemeinden weist die
Potenzialanalyse allerdings ein „Potenzial“ von 96 % bzw. 98 % aus. Bei
diesen Werten wird es eine deutliche Abweichung zur Markterkundung und damit
keine Punkte bei diesem Kriterium geben. Realistische Chancen auf Punkte haben
hier nur die 9 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, bei denen die
Potenzialanalyse zwischen 49 % und 84 % liegt.
-
Digitale Teilhabe ländliche Räume /
Einwohnerdichte –
Gewichtung 20 %
Hier wird die Einwohnerdichte der Gemeinde
zugrunde gelegt, nicht die Einwohnerdichte des Projektgebietes. Für keine
Kommune im Landkreis Osnabrück wird die volle Punktzahl erreicht (Einwohnerdichte
unter 50 %). Ab einer Einwohnerdichte von 234 Einwohner / qkm (=
durchschnittliche Einwohnerdichte) gibt es keine Punkte mehr. Für die Städte,
Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Osnabrück liegt die Bewertung
zwischen 0 Punkte und 80 Punkten.
-
Interkommunale Zusammenarbeit – Gewichtung 15 %
Die volle Punktzahl von 75 Punkten wird bei
einem Förderantrag für mindestens 5 Gemeinden erreicht. Da es die
Potenzialanalyse nur auf Ebene der Samtgemeinden gibt – nicht auf Ebene der
Mitgliedsgemeinden – sollten die Samtgemeinden bei einer Antragstellung als
Einheit betrachtet werden.
Auf Basis der Daten aus 2022 würde ein
Gesamtantrag für den Landkreis Osnabrück eine Bewertung mit lediglich 185
Punkten erreichen. Das zeigt deutlich, dass für einen Förderantrag in 2023 ein
nach den beschriebenen Kriterien sinnvolles Projektgebiet zusammengestellt
werden sollte. Städte und Gemeinden, die bei den Kriterien „Potenzialanalyse“
und „Einwohnerdichte“ nicht punkten, können nur in geringem Umfang
berücksichtigt werden. Das Projektgebiet sollte allerdings auch zusammenhängend
sein, da nur so später ein technisch sinnvolles Glasfasernetz gebaut werden
kann.
Der Bund kehrt zu dem Verfahren der
Förderaufrufe zurück. Förderanträge für 2023 müssen bis zum 15.10.2023 gestellt werden.
Bezogen auf diese Antragsfrist besteht ein
hoher Handlungsdruck. Das Breitbandteam des Landkreises hat das
Antragsmanagement bereits im April 2023 gestartet (Durchführung eines
Branchendialogs, Start des Markterkundungsverfahrens).
Die konkrete Antragsvorbereitung kann allerdings
nur dann Mitte 2023 fortgesetzt werden, wenn bis dahin für die ersten 5 bis 6
Kommunen mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgabe auch für
die „Grauen Flecken“ auf den Landkreis Osnabrück übertragen worden sein sollte.
Finanzierung
Breitbandausbau:
Bei den „Weißen Flecken“ wird von einem
Investitionsbedarf von rund 269 Mio. € ausgegangen, für die „Grauen Flecken“
kommen voraussichtlich noch einmal rund 237 Mio. € hinzu. Insgesamt müssen
folglich mehr als eine halbe Milliarde EURO in den Glasfaserausbau im Landkreis
Osnabrück investiert werden.
Den oben beschriebenen kommunalen
Eigenanteil für die „Weißen Flecken“ in Höhe von 84 Mio. € trägt zu 100 %
der Landkreis. Hinzu kommen weitere 6,4 Mio. € für Sonderprogramme und
Projekte im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Ferner finanziert der Landkreis in
den Jahren 2018 bis 2027 die Personalkosten für das Breitbandteam. Hier sind
rund 5,4 Mio. € zugrunde zu legen. Insgesamt übernimmt der Landkreis Osnabrück
damit Kosten in Höhe von 95,8 Mio. €.
Nach aktueller Einschätzung würde sich für
die Erschließung sämtlicher „Grauen Flecken“ ein zusätzlicher kommunaler
Finanzierungsanteil in Höhe von rund 53,7 Mio. € ergeben. Der Mittelabfluss
wird sich gleichbleibend über vier Jahre (2024-2027) mit jährlich 13,425 Mio. €
erstrecken.
Die notwendigen Finanzmittel werden vom
Landkreis über die allgemeinen Deckungsmittel bereitgestellt. Nach heutigen
Finanzeckwerten würde sich ab dem Haushaltsjahr 2024 ein finanzieller
Mehrbedarf von 1,5 %-Punkten Kreisumlage ergeben.
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarungen:
I.
Ausbauphase
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für
die „Weißen Flecken“ wurde in 2016 geschlossen. Eine erste Fortschreibung gab
es in 2017. Die geltende Fassung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sieht
in § 4 noch vor, dass sich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den
Kosten des Ausbaus in den „Weißen Flecken“ beteiligen. Für Ausbaustufe 1 ist
ein Volumen von 6,7 Mio. € vereinbart worden. Für die Ausbaustufen 2 bis 5 gab
es noch keine konkrete Regelung. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
haben nunmehr entschieden, dass es keine direkte Beteiligung der
kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung des Ausbaus der „Weißen Flecken“
geben soll. Demnach übernimmt der Landkreis Osnabrück bei den „Weißen
Flecken“ nunmehr 100 % der kommunalen Ko-Finanzierung. Insoweit bedarf es noch
einer abschließenden Anpassung der derzeit bestehenden Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung.
Es
wird daher vorgeschlagen, dass die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die
„Weißen Flecken“ durch die vorliegende Ergänzungsvereinbarung fortgeschrieben
wird.
II.
Ausbauphase
Die Aufgabe des Breitbandausbaus liegt als
Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung gemäß §§ 4, 5 NKomVG und Art. 28 GG
bei den kreisangehörigen Kommunen. Für die Gigabitförderung („Graue Flecken“)
soll daher eine zweite Öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden.
Diese Vereinbarung sieht folgende Eckpunkte vor:
- Aufgabenübertragung
-
Die
Aufgabe wird für alle förderfähigen Adressen im Gemeinde-/Stadtgebiet nach der
Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 auf den Landkreis Osnabrück übertragen.
-
Der
Landkreis übernimmt die Aufgabe komplett (von der Planung bis zur Fertigstellung)
oder bedient sich dafür der TELKOS.
-
Der
Landkreis entscheidet über den Zuschnitt der Gebietskulissen und die
Reihenfolge der Förderanträge.
-
Der
Landkreis trägt Sorge dafür, dass im größtmöglichen Umfang Fördergelder von
Bund und Land eingeworben werden. Der Ausbau erfolgt allerdings nur, wenn eine
Förderquote von mindestens 75 % über Bund und Land erzielt werden kann.
-
Aufgrund
der Förderrichtlinie des Bundes ist davon auszugehen, dass sich der
Gesamtausbau über einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren erstrecken wird.
-
Eine
regelmäßige Information der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur
Ausbauplanung und -umsetzung erfolgt über den Steuerkreis Breitband.
- Kostentragung
-
Der
kommunale Ko-Finanzierungsanteil nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 wird vollständig
vom Landkreis Osnabrück getragen.
Exkurs:
Zur Kostenübernahme sind sich die Städte und
Gemeinden einig, dass der nicht durch Erträge gedeckte und aufzubringende
Aufwand für den Landkreis Osnabrück gemeinschaftlich zu refinanzieren ist. Dies
auch in dem Bewusstsein, dass bei einer Finanzierung über die allgemeinen
Deckungsmittel, im Bedarfsfall eine Anpassung der Kreisumlage erforderlich sein
kann (sh. anliegendes Schreiben der Bürgermeisterkonferenz).
Auf
Basis dieser Eckpunkte wird vorgeschlagen, die vorliegende Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung für die Gigabitförderung „graue Flecken“ zu unterzeichnen.
Hinweis:
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für
die Gigabit-Förderung soll mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden
gleichlautend abgeschlossen werden. Für die grundsätzliche Entscheidung zur
weiteren Ausbauplanung der II. Phase ist es allerdings nicht erforderlich,
dass die Vereinbarung von allen 34 Städten und Gemeinden abgeschlossen wird.
Der Landkreis Osnabrück würde die Aufgabe auch übernehmen, wenn nur ein Teil
der Städte und Gemeinden die Aufgabe auf den Landkreis übertragen möchte.
Die Anlage zu § 6 der Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung (Verlegestandards) befindet sich noch in der Abstimmung.
Zielsetzung
zum weiteren Verfahren:
Ziel sollte es sein, in 2023 in einer noch
festzulegenden Gebietskulisse mindestens einen Förderantrag für fünf bis sechs
Kommunen zu stellen – idealerweise sogar Anträge für zwei Gebietskulissen.
Es ist noch nicht bekannt, wie viele Förderanträge
aus Niedersachsen in 2023 gestellt werden und wie diese zu bewerten sind. Es
ist folglich nicht sicher, dass ein Förderantrag für den Landkreis Osnabrück in
2023 auch bewilligt werden würde. Die Chance auf einen Bundesförderbescheid
in 2023 sollte allerdings unbedingt offengehalten werden, da es nicht gesichert
ist, dass sich die Chancen in 2024 verbessern. Unter Umständen sind in 2024
sogar noch mehr Förderanträge und damit eine Überzeichnung des Programms zu
erwarten.
Position
der Städte und Gemeinden des Landkreises Osnabrück (Bürgermeisterkonferenz):
Die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister des Landkreises Osnabrück haben mit einem gemeinsamen Schreiben
vom 19.05.2023 die Position der Städte und Gemeinden gegenüber der Landrätin
mitgeteilt. Demnach sprechen sich die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister dafür aus,
„dass
auch für die Grauen Flecken eine Aufgabenübertragung, wie auch die Wahrnehmung
der Finanzierung durch den Landkreis Osnabrück, die sachgerechteste,
unkomplizierteste und im Hinblick auf den Zeitdruck bei der Antragstellung
Gigabitförderung 2023, schnellste Vorgehensweise ist.“
Das Schreiben ist liegt vor.
Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):