Die Gemeinde Bippen bedient sich eines Rechtsbeistandes hinsichtlich der Wahrung der gemeindlichen Interessen in eventuell anstehenden weiteren Verfahren.
Die Gemeinde Bippen hat für den Ortsteil
Vechtel rund um die Dorfstraße eine Außenbereichssatzung beschlossen, die
rechtskräftig ist.
In weiteren Gesprächen hat sich der
Landkreis Osnabrück gemeldet, dass er rechtliche Bedenken für Teilflächen auf
der sonst relativ unbebauten Straßenseite sieht. Rechtsmittel /
Normenkontrollverfahren beabsichtigt der Landkreis jedoch nicht einzuleiten. In
den Gesprächen machte er jedoch deutlich, dass aufgrund der im Kreishaus
gewonnenen Rechtsposition, Bauanträge im Einzelnen kritisch gesehen werden.
Diese unterschiedlichen Positionen zwischen
der Gemeinde Bippen und dem Landkreis Osnabrück sollten formalrechtlich geklärt
werden. Die Gemeinde Bippen beabsichtigt hierzu einen Rechtsbeistand zur
Wahrung und Sicherung der gemeindlichen Interessen zu bestellen. Die Gemeinde
ist weiterhin prinzipiell der Auffassung, dass die Satzung rechtskräftig ist,
es keine Bedenken gegen die Satzung gibt und die Position des Kreises zu
überprüfen ist.
Bürgermeister Tolsdorf erläutert den
Hintergrund zur beabsichtigten Beauftragung eines Rechtsbeistandes bezüglich
der Außenbereichssatzung, da der Landkreis Osnabrück seine Zustimmung bei
Bauanträgen im Bereich der Außenbereichssatzung Vechtel nicht geben wird. Es
wird auch nicht nur die in Vechtel, sondern auch andere Außenbereichssatzungen
betreffen. Ratsherr Brüwer pflichtet
ihm zu, dass es auf jeden Fall zwingend notwendig ist, einen Fachanwalt
hinzuzuziehen, da diese Thematik einen gewissen Präzedenzcharakter hat und
nicht nur für die bauwilligen Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, sondern nur
dann ein geordnetes Verfahren laufen kann. Ratsherr Bertels macht deutlich,
dass es für die kommunale Weiterentwicklung wichtig ist und zudem wegweisend
für die weitere dörfliche Entwicklung.
Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):