Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Die Gemeinde Bippen bedient sich eines Rechtsbeistandes hinsichtlich der Wahrung der gemeindlichen Interessen in eventuell anstehenden weiteren Verfahren.


Die Gemeinde Bippen hat für den Ortsteil Vechtel rund um die Dorfstraße eine Außenbereichssatzung beschlossen, die rechtskräftig ist.

In weiteren Gesprächen hat sich der Landkreis Osnabrück gemeldet, dass er rechtliche Bedenken für Teilflächen auf der sonst relativ unbebauten Straßenseite sieht. Rechtsmittel / Normenkontrollverfahren beabsichtigt der Landkreis jedoch nicht einzuleiten. In den Gesprächen machte er jedoch deutlich, dass aufgrund der im Kreishaus gewonnenen Rechtsposition, Bauanträge im Einzelnen kritisch gesehen werden.

 

Diese unterschiedlichen Positionen zwischen der Gemeinde Bippen und dem Landkreis Osnabrück sollten formalrechtlich geklärt werden. Die Gemeinde Bippen beabsichtigt hierzu einen Rechtsbeistand zur Wahrung und Sicherung der gemeindlichen Interessen zu bestellen. Die Gemeinde ist weiterhin prinzipiell der Auffassung, dass die Satzung rechtskräftig ist, es keine Bedenken gegen die Satzung gibt und die Position des Kreises zu überprüfen ist.  

 

Bürgermeister Tolsdorf erläutert den Hintergrund zur beabsichtigten Beauftragung eines Rechtsbeistandes bezüglich der Außenbereichssatzung, da der Landkreis Osnabrück seine Zustimmung bei Bauanträgen im Bereich der Außenbereichssatzung Vechtel nicht geben wird. Es wird auch nicht nur die in Vechtel, sondern auch andere Außenbereichssatzungen betreffen.   Ratsherr Brüwer pflichtet ihm zu, dass es auf jeden Fall zwingend notwendig ist, einen Fachanwalt hinzuzuziehen, da diese Thematik einen gewissen Präzedenzcharakter hat und nicht nur für die bauwilligen Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, sondern nur dann ein geordnetes Verfahren laufen kann. Ratsherr Bertels macht deutlich, dass es für die kommunale Weiterentwicklung wichtig ist und zudem wegweisend für die weitere dörfliche Entwicklung.


Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):