1.
Den
dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ mit örtlichen Bauvorschriften über
die Gestaltung einschließlich Begründung, Umweltbericht inklusive Artenschutzbeitrag
und Wasserwirtschaftlicher Vorplanung
wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur vorgezogenen Beteiligung
gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bippen
hat in seiner Sitzung am 02.11.2022 beschlossen, auf der Grundlage des
Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ die öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
In Ausführung des obigen Beschlusses fand
die öffentliche Auslegung statt in der Zeit vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
03.03.2023 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
geprüft und liegen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen zwecks Prüfung
und Beschlussfassung vor.
Folgende Planunterlegen liegen vor:
-
Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“
-
Entwurfsbegründung
·
Umweltbericht
inkl. Artenschutzbeitrag
·
Wasserwirtschaftliche
Vorplanung
-
Gesamtabwägung
Die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hatte
bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 14.06.2023
das Abwägungsergebnis zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.
2 BauGB vorstellen und eingehend erläutert.
Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):