1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung einschließlich Begründung, Umweltbericht inklusive Artenschutzbeitrag und  Wasserwirtschaftlicher Vorplanung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur vorgezogenen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

 


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 02.11.2022 beschlossen, auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die öffentliche Auslegung statt in der Zeit vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.03.2023 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und liegen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen zwecks Prüfung und Beschlussfassung vor.

 

Folgende Planunterlegen liegen vor:

-       Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“

-       Entwurfsbegründung

·         Umweltbericht inkl. Artenschutzbeitrag

·         Wasserwirtschaftliche Vorplanung

-       Gesamtabwägung

 

Die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hatte bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 14.06.2023 das Abwägungsergebnis zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorstellen und eingehend erläutert.


Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):