Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

  1. Die Stadt Fürstenau überträgt komplett die Aufgabe des flächendeckenden Ausbau der sog. „Grauen Flecken“ auf Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes auf den Landkreis Osnabrück (II. Ausbauphase). Der kommunale Eigenanteil an den Ausbaukosten wird dabei vom Landkreis Osnabrück durch die allgemeinen Deckungsmittel getragen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung (Gigabit-Richtlinie 2.0 „Graue Flecken“) in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen (Anlage 1).

 

  1. Für die abschließende Regelung zum Ausbaus der sog. „Weißen Flecken“ (I. Ausbau­phase) und die vollständige Kostenübernahme des kommunalen Ko-Finanzierungsan­teils durch den Landkreis Osnabrück wird die anliegende Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“ beschlossen (Anlage 2). Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“ zu unterzeichnen.

 

  1. Der Ausbau in der Stadt Fürstenau erfolgt nur, wenn die Förderquote der Bundes- und Landesförderung zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass davon auszugehen ist, dass die Antragstellung für alle Kommunen vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen der Bundes- und Landesförderung über drei bis fünf Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen wird.

Stadtdirektor Wübbel erläutert die Beschlussvorlage.

 

Ratsherr David Santel weist in diesem Zusammenhang auf Straßenschäden in Bezug auf den Glasfaserausbau in Schwagstorf hin. Frau Hafferkamp sei informiert und für jeden Hinweis dankbar, so Stadtdirektor Wübbel.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (20 Ja-Stimmen):