Sitzung: 04.07.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 1/028/2023
- Die Stadt Fürstenau überträgt komplett die Aufgabe des flächendeckenden
Ausbau der sog. „Grauen Flecken“ auf Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“
des Bundes auf den Landkreis Osnabrück (II. Ausbauphase). Der kommunale
Eigenanteil an den Ausbaukosten wird dabei vom Landkreis Osnabrück durch
die allgemeinen Deckungsmittel getragen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung für die Gigabitförderung (Gigabit-Richtlinie 2.0 „Graue
Flecken“) in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen (Anlage 1).
- Für die abschließende Regelung zum Ausbaus der sog. „Weißen Flecken“
(I. Ausbauphase) und die vollständige Kostenübernahme des kommunalen
Ko-Finanzierungsanteils durch den Landkreis Osnabrück wird die anliegende
Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße
Flecken“ beschlossen (Anlage 2). Der Bürgermeister wird ermächtigt, die
Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße
Flecken“ zu unterzeichnen.
- Der Ausbau in der Stadt Fürstenau erfolgt nur, wenn die Förderquote
der Bundes- und Landesförderung zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat
nimmt zur Kenntnis, dass davon auszugehen ist, dass die Antragstellung für
alle Kommunen vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen der Bundes- und
Landesförderung über drei bis fünf Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen
wird.
Stadtdirektor Wübbel erläutert die Beschlussvorlage.
Ratsherr David Santel weist in diesem Zusammenhang auf Straßenschäden in Bezug auf den Glasfaserausbau in Schwagstorf hin. Frau Hafferkamp sei informiert und für jeden Hinweis dankbar, so Stadtdirektor Wübbel.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (20 Ja-Stimmen):