Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 24

a)  Der Rat stellt den Jahresabschluss 2021 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von -39.644,70 € wird aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 282.030,98 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24 Ja-Stimmen):

 

b)  Gemäß § 129 NKomVG wird dem Samtgemeindebürgermeister für den Jahresabschluss 2021 Entlastung erteilt.

 

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (23 Ja-Stimmen, 1 Bef.):


Frau Moormann erläutert ausführlich den Jahresabschluss 2021.

Unter Punkt b.) verlässt Samtgemeindebürgermeister Wübbel den Zuschauerraum.