a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2021 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von -39.644,70 € wird aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von 282.030,98 € wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (24
Ja-Stimmen):
b) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Samtgemeindebürgermeister für den Jahresabschluss 2021 Entlastung erteilt.
Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (23
Ja-Stimmen, 1 Bef.):
Frau Moormann erläutert ausführlich den Jahresabschluss 2021.
Unter Punkt b.) verlässt Samtgemeindebürgermeister Wübbel den Zuschauerraum.