Die Verwaltung wird beauftragt, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen.
Nach kurzer Erläuterung erfolgt die Beschlussfassung.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (24 Ja-Stimmen):
Die Verwaltung wird beauftragt, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen.
Nach kurzer Erläuterung erfolgt die Beschlussfassung.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (24 Ja-Stimmen):