Sitzung: 28.06.2023 Gemeinderat Berge
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BER/025/2023
Der Rat beschließt einstimmig (14
Ja-Stimmen):
1. Die Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Fürstenau, die Gemeinde Berge, überträgt
komplett die Aufgabe des flächendeckenden Ausbau der sog. „Grauen Flecken“ auf
Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes auf den Landkreis Osnabrück (II.
Ausbauphase). Der kommunale Eigenanteil an den Ausbaukosten wird dabei vom
Landkreis Osnabrück durch die allgemeinen Deckungsmittel getragen.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
für die Gigabitförderung (Gigabit-Richtlinie 2.0 „Graue Flecken“) in der
vorliegenden Fassung zu unterzeichnen (Anlage 1).
3. Für die abschließende Regelung zum Ausbaus der sog. „Weißen Flecken“ (I.
Ausbauphase) und die vollständige Kostenübernahme des kommunalen
Ko-Finanzierungsanteils durch den Landkreis Osnabrück wird die anliegende
Ergänzungsvereinbarung zur öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Weiße Flecken“
beschlossen (Anlage 2). Der Bürgermeister wird ermächtigt, die
Ergänzungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Weiße Flecken“
zu unterzeichnen.
4. Der Ausbau in der Gemeinde Berge erfolgt nur, wenn die Förderquote der
Bundes- und Landesförderung zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass davon auszugehen ist, dass die Antragstellung für alle Kommunen
vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen der Bundes- und Landesförderung über
drei bis fünf Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen wird.
Begründung, Sach-
und Rechtslage:
Die privaten Telekommunikationsunternehmen
haben in den letzten 25 Jahren in den ländlichen Gebieten kaum in die digitale
Infrastruktur investiert. Da dementsprechend ein „Marktversagen“ festgestellt
worden ist, kann mit Zuschüssen in den privatisierten Markt eingegriffen
werden. Dafür wurden Förderprogramme des Bundes und des Landes Niedersachsen
aufgelegt. Grundsätzlich ist dabei ein kommunaler Ko-Finanzierungsanteil von
25% bereitzustellen. Die Förderprogramme haben den Glasfaserausbau in zwei
Phasen unterteilt:
- Ausbau der
sog. „Weißen Flecken“, bis 30 Mbit/s = I. Ausbauphase.
- Ausbau der
sog. „Grauen Flecken“, über 30 Mbit/s = II. Ausbauphase.
„Weiße-Flecken-Förderung“
(I. Ausbauphase):
Die 34 kreisangehörigen Städte und Gemeinden
haben die Aufgabe des Breitbandausbaus in den sog. „Weißen Flecken“ mit einer
Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s in 2016 mit einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung auf den Landkreis Osnabrück übertragen. Im Rahmen dieser „Weiße-Flecken-Förderung“
werden rund 20.000 Adressen ausgebaut. Rund 5.000 dieser Adressen verfügen
inzwischen über 117 Kabelverzweiger (FttC-Ausbau) über eine schnelle
Internetverbindung. Bei weiteren 4.000 Adressen stehen bereits Glasfaserdirektanschlüsse
(FttB-Ausbau) zur Verfügung. Bis 2025 erhalten auch die verbleibenden 11.000
Adressen sukzessive einen Glasfaserdirektanschluss. Für die „Weißen Flecken“
muss ein komplett neues, rund 3.000 km langes Glasfasernetz gebaut werden.
Das Investitionsvolumen für die „Weißen
Flecken“ beträgt voraussichtlich rund 269 Mio. €. Die Infrastrukturgesellschaft
des Landkreises, die TELKOS, hat fünf Förderbescheide des Bundes erhalten. Der
Bund übernimmt damit voraussichtlich rund 124 Mio. € (46%). Das Land Niedersachen
beteiligt sich mit rund 61 Mio. € (23%) an der Ko-Finanzierung der Bundesförderung.
Die kommunale Ko-Finanzierung für die „Weißen Flecken“ in Höhe von rund 84 Mio.
€ (31%) übernimmt der Landkreis Osnabrück.
Für Sonderprogramme (z.B. Glasfaser für
Schulen) und Projekte im Wirtschaftlichkeitslückenmodell hat der Landkreis
Osnabrück bisher weitere 6,4 Mio. € bereitgestellt. Der Landkreis Osnabrück
beteiligt sich daher bislang mit 90,4 Mio. € an der Finanzierung des Breitbandausbaus.
Eigenwirtschaftlicher
Glasfaserausbau:
Über viele Jahre haben die privaten
Telekommunikationsunternehmen lediglich in den vergleichsweise kostengünstigen
FttC-Ausbau investiert. Seit 2020 investieren nunmehr auch die privaten
Anbieter im Landkreis Osnabrück in den FttB-Ausbau. Dieser eigenwirtschaftliche
Glasfaserausbau hat im letzten Jahr deutlich Schwung aufgenommen. Zu nennen
sind hier insbesondere die Anbieter Glasfaser Nordwest (Produkte Telekom und
osnatel), GVG Glasfaser (Produkt Teranet) und Westconnect (Produkt
EON-Highspeed).
Die bisher bekannten Ausbaupläne der
privaten Anbieter zeigen allerdings deutlich, dass der eigenwirtschaftliche
Glasfaserausbau kein Vollausbau der „Grauen Flecken“ sein wird. An den
Ortsrändern werden weniger dicht besiedelte Gebiete aus wirtschaftlichen
Gründen nicht berücksichtigt. Ferner gibt es für viele kleinere Ortslagen noch
keine konkrete Ausbauperspektive. Nach dem Markterkundungsfahren 2022 sowie
weiteren Abstimmungsgesprächen mit den Telekommunikationsunternehmen wird derzeit
davon ausgegangen, dass weitere rund 13.000 Adressen nur über den geförderten
Breitbandausbau einen Glasfaseranschluss erhalten können. Bis Mitte Juni 2023
läuft ein neues Markterkundungsverfahren. Die genannte Anzahl an auszubauenden
Adressen kann sich nach Auswertung der Meldungen der
Telekommunikationsunternehmen noch einmal verändern.
Gigabit-Förderung
- „Graue Flecken“ (II. Ausbauphase):
Anfang April 2023 ist die
„Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes in Kraft getreten. Die Aufgreifschwelle
für den geförderten Ausbau liegt nunmehr bei 200 Mbit/s symmetrisch (Up- und
Download) bzw. 500 Mbit/s im Download. Die genannte Versorgung kann de facto
nur mit Glasfaseranschlüssen erreicht werden. Bei der Förderung ausdrücklich
ausgenommen sind gigabitfähige Kabelfernsehanschlüsse (DOCSIS 3.1). Demnach
sind alle Andressen förderfähig, die
-
nicht bereits im Rahmen der
„Weiße-Flecken-Förderung“ einen Glasfaseranschluss erhalten,
-
nicht im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus
einen Glasfaseranschluss erhalten,
-
über keinen Kabelfernsehanschluss (DOCSIS 3.1)
verfügen.
Eine sog. „homes-passed-Versorgung“ ist
ausreichend, d.h. eine Adresse gilt als versorgt, wenn der Glasfaser- bzw. der
Kabelfernsehanschluss vor dem Grundstück liegt und kostenpflichtig nachgerüstet
werden kann. Wenn ein Förderantrag für eine Gemeinde gestellt wird, müssen alle
förderfähigen Adressen berücksichtigt werden. Das Projektgebiet kann nicht individuell
zugeschnitten werden.
Wie oben beschrieben wurde, wird derzeit von
rund 13.000 förderfähigen „grauen“ Adressen
ausgegangen. Es müssten demnach noch einmal rund 1.900 km Glasfasernetz neu gebaut werden. Bei aktuell
realistischen Kosten in Höhe von 125 € /
Meter wäre dann nach einer ersten Kostenschätzung von einem Investitionsvolumen in Höhe von bis zu 240
Mio. € auszugehen.
Fördersystematik
der II. Ausbauphase:
Der Bund übernimmt weiterhin 50% der Kosten.
Die Förderrichtlinie des Landes liegt noch nicht vor. Wenn sich das Land
Niedersachsen – wovon aktuell auszugehen ist – weiterhin mit 25% an den Kosten
beteiligt, bliebe eine kommunale Ko-Finanzierung in Höhe von rund 60 Mio. €
(25%).
Die Förderquote des Bundes beträgt
grundsätzlich 50%. Nach Punkt 6.8 der Förderrichtlinie kann die Förderquote bei
Gemeinden mit geringer Wirtschaftskraft auf 60% oder sogar auf 70% erhöht
werden. Bei der Bewertung der Wirtschaftskraft wird der einwohnerbezogene
Realsteuervergleich der Jahre 2017 bis 2021 zugrunde gelegt. Voraussichtlich
wird bei drei Einheitsgemeinden sowie bei 8 Mitgliedsgemeinden von
Samtgemeinden die Förderquote 60% Anwendung finden. Die Förderquote 70% dürfte
im Landkreis Osnabrück nicht zur Anwendung kommen. Durch die beschriebene
Förderquote von 60% für 11 Kommunen reduziert sich der kommunale Eigenanteil auf 53,7 Mio. €.
Da bei der Bundesförderung in der
Vergangenheit einige Bundesländer überproportional viele Fördergelder beantragt
haben, wird der Bund bei der Breitbandförderung zukünftig mit Länderbudgets
arbeiten. Der Bund stellt in 2023 insgesamt 3 Mrd. € zur Verfügung. Alle Flächenländer
erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 100 Mio. €. Hinzu kommt ein Betrag je
förderfähiger Adresse. Für Niedersachsen errechnet sich für 2023 ein
Länderbudget in Höhe von 220 Mio. €. Das Budget kann sich Ende 2023 noch einmal
erhöhen, falls es Rückflüsse aus anderen Bundesländern geben sollte.
Nach der o.a. ersten Kostenschätzung müssten
beim Bund bis zu 120 Mio. € beantragt werden. Bei Anwendung der oben
beschriebenen Förderquote in Höhe von 60% für einige Gemeinden dürfte sich
dieser Betrag auf rund 124 Mio. € erhöhen. Vor dem Hintergrund des
beschriebenen Länderbudgets für Niedersachsen muss davon ausgegangen werden,
dass 3 oder 4 Antragsjahre benötigt werden, bis alle Städte und Gemeinden aus
dem Landkreis Osnabrück bei der Bundesförderung berücksichtigt werden können.
Ein Gesamtantrag für den Landkreis Osnabrück ist nicht sinnvoll, da die
Bundesförderung auf 100 Mio. € pro Jahr begrenzt ist. Hinzu kommt, dass ein
derartiger Gesamtantrag nach den unten beschriebenen Kriterien für die
Bundesförderung nur geringe Erfolgsaussichten hätte.
Der Bund wird die Förderung zukünftig über
eine „Fast-Lane“ und eine „Slow-Lane“ steuern. „Fast-Lane-Anträge“ können
direkt bewilligt werden, d.h. das Ende des Förderaufrufs am 15.10.2023 muss
nicht abgewartet werden. Ein Antrag kommt in die „Fast-Lane“, wenn nach den
unten beschriebenen Kriterien mindestens 300 Punkte erreicht werden. Dass am
höchsten bewertete Kriterium ist der Nachholbedarf bei den „Weißen Flecken“.
Da sich der Landkreis Osnabrück in den vergangenen Jahren bereits intensiv bei
den „Weißen Flecken“ engagiert hat, können bei diesem Kriterium maximal 80 von
200 Punkten erreicht werden. Das hat zur Folge, dass es keine
Antragskonstellation geben dürfte, in der der Landkreis Osnabrück einen
Fast-Lane-Antrag stellen könnte.
Wenn das Länderbudget nach den
Fast-Lane-Anträgen noch nicht ausgeschöpft ist, werden die verbleibenden Mittel
in der „Slow-Lane“ in der Reihenfolge der Bewertung nach den Kriterien
bewilligt. Bei den 4 Kriterien sind jeweils bis zu 5 Punkte zu erreichen. Die
Punktzahl wird dann mit der prozentualen Gewichtung multipliziert. Folgende
vier Kriterien werden bei der Bewertung der Förderanträge zugrunde gelegt:
-
Nachholbedarf
„Weiße Flecken“ – Gewichtung 40%
Leider
werden hier nicht alle förderfähigen Adressen zugrunde gelegt, sondern nur die
„Weißen Flecken“. Kommunen, wie der Landkreis Osnabrück, die sich bereits beim
Ausbau der „Weißen Flecken“ engagiert haben, werden bei diesem Kriterium
schlechter gestellt. Für die Kommunen im Landkreis Osnabrück können lediglich
1 Punkt oder 2 Punkte erreicht werden, d.h. nur 40 oder 80 von 200 Punkten.
-
Abweichung
Potenzialanalyse / Markterkundung – Gewichtung 25%
Der
Bund hat eine Potenzialanalyse in Auftrag gegeben, die das Potenzial für den eigenwirtschaftlichen
Glasfaserausbau aufzeigen soll. Die Kommunen sollen auf dieser Basis Gespräche
mit den privaten Anbietern führen. Leider geht die Potenzialanalyse vielfach
von falschen Ausgangsvoraussetzungen aus. Es wird nicht berücksichtigt, dass in
vielen Kommunen die attraktivsten Gebiete bereits ausgebaut worden sind bzw.
ein Ausbau bereits geplant ist. Die der Potenzialanalyse zugrundeliegende Mischkalkulation
ist daher in der Regel nicht mehr umsetzbar.
Eine
detaillierte Auswertung ist erst nach Abschluss der Markterkundung möglich. Bei
12 Städten und Gemeinden weist die Potenzialanalyse allerdings ein „Potenzial“
von 96% bzw. 98% aus. Bei diesen Werten wird es eine deutliche Abweichung zur
Markterkundung und damit keine Punkte bei diesem Kriterium geben. Realistische
Chancen auf Punkte haben hier nur die 9 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden,
bei denen die Potenzialanalyse zwischen 49% und 84% liegt.
-
Digitale Teilhabe
ländliche Räume / Einwohnerdichte – Gewichtung 20%
Hier
wird die Einwohnerdichte der Gemeinde zugrunde gelegt, nicht die Einwohnerdichte
des Projektgebietes. Für keine Kommune im Landkreis Osnabrück wird die volle
Punktzahl erreicht (Einwohnerdichte unter 50%). Ab einer Einwohnerdichte von
234 Einwohner / qkm (= durchschnittliche Einwohnerdichte) gibt es keine Punkte
mehr. Für die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Osnabrück liegt
die Bewertung zwischen 0 Punkte und 80 Punkten.
-
Interkommunale
Zusammenarbeit – Gewichtung 15%
Die volle
Punktzahl von 75 Punkten wird bei einem Förderantrag für mindestens 5 Gemeinden
erreicht. Da es die Potenzialanalyse nur auf Ebene der Samtgemeinden gibt –
nicht auf Ebene der Mitgliedsgemeinden – sollten die Samtgemeinden bei einer Antragstellung
als Einheit betrachtet werden.
Auf Basis der Daten aus 2022 würde ein
Gesamtantrag für den Landkreis Osnabrück eine Bewertung mit lediglich 185
Punkten erreichen. Das zeigt deutlich, dass für einen Förderantrag in 2023 ein
nach den beschriebenen Kriterien sinnvolles Projektgebiet zusammengestellt
werden sollte. Städte und Gemeinden, die bei den Kriterien „Potenzialanalyse“
und „Einwohnerdichte“ nicht punkten, können nur in geringem Umfang
berücksichtigt werden. Das Projektgebiet sollte allerdings auch zusammenhängend
sein, da nur so später ein technisch sinnvolles Glasfasernetz gebaut werden
kann.
Der Bund kehrt zu dem Verfahren der
Förderaufrufe zurück. Förderanträge für 2023 müssen bis zum 15.10.2023 gestellt werden, so Bürgermeister Gappel.
Bezogen auf diese Antragsfrist besteht ein
hoher Handlungsdruck. Das Breitbandteam des Landkreises hat das
Antragsmanagement bereits im April 2023 gestartet (Durchführung eines
Branchendialogs, Start des Markterkundungsverfahrens).
Die konkrete Antragsvorbereitung kann
allerdings nur dann Mitte 2023 fortgesetzt werden, wenn bis dahin für die
ersten 5 bis 6 Kommunen mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die
Aufgabe auch für die „Grauen Flecken“ auf den Landkreis Osnabrück übertragen
worden sein sollte.
Finanzierung
Breitbandausbau:
Bei den „Weißen Flecken“ wird von einem
Investitionsbedarf von rund 269 Mio. € ausgegangen, für die „Grauen Flecken“
kommen voraussichtlich noch einmal rund 237 Mio. € hinzu. Insgesamt müssen
folglich mehr als eine halbe Milliarde EURO in den Glasfaserausbau im Landkreis
Osnabrück investiert werden.
Den oben beschriebenen kommunalen
Eigenanteil für die „Weißen Flecken“ in Höhe von 84 Mio. € trägt zu 100% der
Landkreis. Hinzu kommen weitere 6,4 Mio. € für Sonderprogramme und Projekte im
Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Ferner finanziert der Landkreis in den Jahren
2018 bis 2027 die Personalkosten für das Breitbandteam. Hier sind rund 5,4 Mio.
€ zugrunde zu legen. Insgesamt übernimmt der Landkreis Osnabrück damit Kosten
in Höhe von 95,8 Mio. €.
Nach aktueller Einschätzung würde sich für
die Erschließung sämtlicher „Grauen Flecken“ ein zusätzlicher kommunaler
Finanzierungsanteil in Höhe von rund 53,7 Mio. € ergeben. Der Mittelabfluss
wird sich gleichbleibend über vier Jahre (2024-2027) mit jährlich 13,425 Mio. €
erstrecken.
Die notwendigen Finanzmittel werden vom
Landkreis über die allgemeinen Deckungsmittel bereitgestellt. Nach heutigen
Finanzeckwerten würde sich ab dem Haushaltsjahr 2024 ein finanzieller Mehrbedarf
von 1,5%-Punkten Kreisumlage ergeben.
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarungen:
I.
Ausbauphase
Die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die „Weißen Flecken“ wurde in 2016
geschlossen. Eine erste Fortschreibung gab es in 2017. Die geltende Fassung der
Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sieht in § 4 noch vor, dass sich die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Kosten des Ausbaus in den „Weißen
Flecken“ beteiligen. Für Ausbaustufe 1 ist ein Volumen von 6,7 Mio. €
vereinbart worden. Für die Ausbaustufen 2 bis 5 gab es noch keine konkrete
Regelung. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben nunmehr entschieden,
dass es keine direkte Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen an der
Finanzierung des Ausbaus der „Weißen Flecken“ geben soll. Demnach übernimmt
der Landkreis Osnabrück bei den „Weißen Flecken“ nunmehr 100% der kommunalen
Ko-Finanzierung. Insoweit bedarf es noch eine abschließende Anpassung der
derzeit bestehenden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Es wird daher vorgeschlagen, dass die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die „Weißen Flecken“ durch die
beigefügte Ergänzungsvereinbarung (Anlage 1) fortgeschrieben wird.
II.
Ausbauphase
Die
Aufgabe des Breitbandausbaus liegt als Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung
gemäß §§ 4, 5 NKomVG und Art. 28 GG bei den kreisangehörigen Kommunen. Für die
Gigabitförderung („Graue Flecken“) soll daher eine zweite
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden. Diese Vereinbarung
sieht folgende Eckpunkte vor:
A.
Aufgabenübertragung:
-
Die Aufgabe wird für alle förderfähigen Adressen im
Gemeinde-/Stadtgebiet nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 auf den
Landkreis Osnabrück übertragen.
-
Der Landkreis übernimmt die Aufgabe komplett (von
der Planung bis zur Fertigstellung) oder bedient sich dafür der TELKOS.
-
Der Landkreis entscheidet über den Zuschnitt der
Gebietskulissen und der Reihenfolge der Förderanträge.
-
Der Landkreis trägt Sorge dafür, dass im
größtmöglichen Umfang Fördergelder von Bund und Land eingeworben werden. Der
Ausbau erfolgt allerdings nur, wenn eine Förderquote von mindestens 75% über
Bund und Land erzielt werden kann.
-
Aufgrund der Förderrichtlinie des Bundes ist davon
auszugehen, dass der Gesamtausbau über einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren
erstrecken wird.
-
Eine regelmäßige Information der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden zur Ausbauplanung und -umsetzung erfolgt über den
Steuerkreis Breitband.
B.
Kostentragung
-
Der kommunale Ko-Finanzierungsanteil nach der
Gigabit-Richtlinie 2.0 wird vollständig vom Landkreis Osnabrück getragen.
Exkurs:
Zur
Kostenübernahme sind sich die Städte und Gemeinden einig, dass der nicht durch
Erträge gedeckter und aufzubringender Aufwand für den Landkreis Osnabrück
gemeinschaftlich zu refinanzieren ist. Dies auch in dem Bewusstsein, dass bei
einer Finanzierung über die allgemeinen Deckungsmittel, im Bedarfsfall eine
Anpassung der Kreisumlage erforderlich sein kann (sh. anliegendes Schreiben der
Bürgermeisterkonferenz).
Auf Basis dieser Eckpunkte wird
vorgeschlagen, die anliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung
„graue Flecken“ zu unterzeichnen.
Hinweis:
Die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabit-Förderung soll mit allen
kreisangehörigen Städten und Gemeinden gleichlautend abgeschlossen werden.
Für die grundsätzliche Entscheidung zur weiteren Ausbauplanung der II. Phase
ist es allerdings nicht erforderlich, dass die Vereinbarung von allen 34
Städten und Gemeinden abgeschlossen wird. Der Landkreis Osnabrück würde die
Aufgabe auch übernehmen, wenn nur ein Teil der Städte und Gemeinden die Aufgabe
auf den Landkreis übertragen möchte.
Die
Anlage zu § 6 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Verlegestandards)
befindet sich noch in der Abstimmung.
Zielsetzung
zum weiteren Verfahren:
Ziel sollte es sein, in 2023 in einer noch
festzulegenden Gebietskulisse mindestens einen Förderantrag für fünf bis sechs
Kommunen zu stellen – idealerweise sogar Anträge für zwei Gebietskulissen.
Es ist noch nicht bekannt, wie viele Förderanträge
aus Niedersachsen in 2023 gestellt werden und wie diese zu bewerten sind. Es
ist folglich nicht sicher, dass ein Förderantrag für den Landkreis Osnabrück in
2023 auch bewilligt werden würde. Die Chance auf einen Bundesförderbescheid
in 2023 sollte allerdings unbedingt offengehalten werden, da es nicht gesichert
ist, dass sich die Chancen in 2024 verbessern. Unter Umständen sind in 2024
sogar noch mehr Förderanträge und damit eine Überzeichnung des Programms zu
erwarten.
Position
der Städte und Gemeinden des Landkreises Osnabrück (Bürgermeisterkonferenz):
Die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister des Landkreises Osnabrück haben mit einem gemeinsamen Schreiben
vom 19.05.2023 die Position der Städte und Gemeinden gegenüber der Landrätin
mitgeteilt. Demnach sprechen sich die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister dafür aus, „dass auch für
die Grauen Flecken eine Aufgabenübertragung, wie auch die Wahrnehmung der
Finanzierung durch den Landkreis Osnabrück, die sachgerechteste,
unkomplizierteste und im Hinblick auf den Zeitdruck bei der Antragstellung
Gigabitförderung 2023, schnellste Vorgehensweise ist.“
Das Schreiben an den Landkreis Osnabrück ist
der Beschlussvorlage beigefügt worden.
Im Vorfeld sind wieder viele Gespräch geführt worden, um die
Kostenbeteiligung mit den Kommunen zu regeln. Der Landkreis Osnabrück sieht die
Kommunen hier immer noch in der Pflicht, damit diese Aufgabe gemeinsam weiter
umgesetzt werden kann. Die neue Aufteilung sieht eine geringere Beteiligung der
Kommunen vor, so dass das Modell rein finanziell besser für die Gemeinde Berge
ist, so Bürgermeister Gappel.
Insgesamt soll durch diese Maßnahme auch die „letzte Milchkanne“ mit
angeschlossen werden und damit verbunden die Außenebereiche komplett
erschlossen werden. Ein Beschluss ist noch vor der Sommerpause notwendig, damit
die Ausschreibungen durch den Landkreis Osnabrück vorgenommen werden können, so
Bürgermeister Gappel.