Beigeordnete Funke berichtet, dass sie von der Mercur Spielothek darauf hingewiesen wurde, dass in den anderen ortsansässigen Spielhallen Unberechtigte, z. B. Personen die gesperrt oder unter 18 Jahre alt sind, zum Glückspiel zugelassen werden. Sie bittet um eine Kontrolle der Hallen durch das Ordnungsamt.