Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Herr Wagener erläutert ausführlich die Vorlage zur Neufassung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP). Dieses muss neu aufgestellt werden, da das vorherige RROP ausläuft.

 

Herr Wagener erläutert weiter, dass sich der Entwurf der Neufassung des RROP in der ersten Auslegungsphase befindet und Einwendungen bis zum 12.07.2023 erhoben werden müssen. Auf Nordkreis-Ebene im Landkreis Osnabrück findet eine enge Abstimmung der Kommunen statt. Die Inhalte werden zusammen beraten. Hierzu haben die Kommunen anwaltliche Beratung in Anspruch genommen. Hier wurden vor allem formale Mängel sowie die Herangehensweise an die Neufassung des RROP aufgeführt. Die Fertigstellung der Stellungnahme wird noch Zeit in Anspruch nehmen, da bereits in der ersten Phase sämtliche Punkte aufgenommen werden sollen. Die Stellungnahme wird jedoch fristgerecht zum 12.07.2023 eingereicht.

 

Der stellv. Samtgemeindebürgermeister Gappel kritisiert hierzu den zeitlichen Ablauf des Landkreises Osnabrück. Die Neufassung des RROP wurde am 25.05.2023 freigeschaltet. Die Frist zur Eingabe bis zum 12.07.2023 sei, vor allem unter Berücksichtigung der ehrenamtlich Tätigen in den Kommunen und der bevorstehenden Sommerpause, bei dem Umfang des RROP zu kurz.

 

Sodann geht Herr Wagener auf wesentliche inhaltliche Punkte der Neufassung des RROP ein.

 

Zur Raum- und Siedlungsstruktur erläutert Herr Wagener, dass sich im Bereich der Samtgemeinde Fürstenau im RROP lediglich einmal ein zentrales Siedlungsgebiet wiederfindet. Hier sei eine zentrale Einzelhandelsstruktur zur Nahversorgung vorgesehen. Eine Nahversorgung in Bippen und Berge sei somit nicht vorgesehen.

 

Der stellv. Samtgemeindebürgermeister Gappel ergänzt dazu, dass im RROP Versorgungszentren fehlen und der Landkreis Osnabrück im RROP Versorgungszentren in anderen Landkreisen aufführt.

 

Herr Wagener geht weiter auf die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im RROP ein. Insgesamt soll die Siedlungsentwicklung reduziert werden, dies sei eine Übernahme aus der Landesraumordnung. Zukünftig dürfen lediglich 7,7 ha pro Jahr für Gewerbe- und Wohnbauflächen neu versiegelt werden. Ab 2030 sinkt dies auf 5,2 ha pro Jahr und soll anschließend weiter reduziert werden. Auf Nachfrage habe der Landkreis Osnabrück erklärt, dass diese Flächen auch über mehrere Jahre angespart werden können.

 

Beigeordneter Tolsdorf führt dazu aus, dass durch die Begrenzung der Neuversiegelung den Erholungsorten die Möglichkeit zur Weiterentwicklung genommen wird.

 

Ratsherr Bertels ergänzt, dass der Landkreis sich im RROP zusätzlich die Möglichkeit geschaffen habe, Bauleitpläne zukünftig aufzuheben, welches einen Einschnitt in die Planungshoheit der Kommunen darstellt. Insgesamt werden die Bebauungsmöglichkeiten dadurch eingeschränkt.

 

Des Weiteren geht Herr Wagener auf die im RROP aufgeführte Bahnstrecke Rheine – Quakenbrück ein. Die Bahnstrecke ist im RROP weiterhin für den Schienenverkehr vorgesehen, wobei Teile der Strecke in Fürstenau bereits zurückgebaut worden sind. Hier wäre, sollte zukünftig wieder Schienenverkehr auf der Strecke vorgesehene sein, ein neuer Streckenverlauf um Fürstenau herum notwendig. Dies ist jedoch im RROP nicht ersichtlich. Darüber hinaus ist die Strecke voraussichtlich vorrangig für den Güterverkehr zur Anbindung an den Jade-Weser-Port und nicht für den Öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen.

 

In Bezug auf eine vorgesehene Ortsumgehung von Fürstenau und Schwagstorf widerspricht die Begründung des RROP der Darstellung. In der Begründung wurde eine Ortsumgehung der Bundesstraße um Fürstenau und Schwagstorf nachrichtlich aus dem Bundesverkehrswegeplan übernommen. Diese findet sich jedoch nicht in der Kartendarstellung wieder.

 

Anschließend geht Herr Wagener ausführlich auf Suchräume für Windvorranggebiete ein. Der Landkreis hat insgesamt 118 Suchräume für Windvorranggebiete ausgegeben. Hiervon befinden sich 20 in der Samtgemeinde Fürstenau. Auffällig ist vor allem, dass die Abstandsregelungen verändert worden sind. Bislang galten Abstände von 1.000 m zu Siedlungen und 500 m zu Einzelbebauungen, jeweils gemessen von der Rotorspitze. Nun werden 800 m zu Siedlungen und 400 m zu Einzelbebauungen, jedoch gemessen vom Fuß der Windkraftanlagen, angesetzt. Bei Rotorlängen nach aktuellem Stand der Technik von 75 m bleiben Abstände von 725 m bzw. 325 m zur Bebauung. Herr Wagener erläutert hierzu, dass dies in einem späteren BImSchG-Verfahren voraussichtlich nicht genehmigungsfähig sei.

 

Herr Wagener erläutert weiter eine optisch bedrängende Wirkung sowie eine Umzingelungswirkung zur Wohnbebauung durch die vorgesehenen Windvorranggebiete. Anhand von Kartenmaterial erklärt Herr Wagener die voraussichtliche Umzingelung für Fürstenau und Hollenstede. In einem früheren für Fürstenau erstellten Gutachten wird von einer Umzingelungswirkung ausgegangen, wenn die sichtfreien Räume zu Windkraftanlagen weniger als 60 Grad betragen. Diese Annahme wurde seinerzeit seitens des Landkreises Osnabrück anerkannt.

 

Zudem habe das Land Niedersachsen eine Regelung zur Deckelung von insgesamt 4 % der Gesamtfläche der jeweiligen Kommunen für Windvorrangflächen getroffen. Diese Rechtssystematik hat der Landkreis Osnabrück im RROP nicht übernommen. Für die Samtgemeinde Fürstenau sind demnach 7,16 % der Gesamtfläche für Windvorrangflächen vorgesehen. Aufgeteilt auf die Mitgliedsgemeinden ergeben sich für Bippen 10,99 %, für Berge 5,67 % und für Fürstenau 4,84 % der Gesamtflächen für Windvorranggebiete.

 

Zu den Ausführungen von Herrn Wagener ergänzt Beigeordneter Holtheide, dass das RROP in Teilen fachlich falsch ist und falsche Annahmen trifft. Allein in Grafeld lassen sich eine Vielzahl von Unrichtigkeiten finden. So werden teilweise Moorflächen angenommen, wo nachweislich kein Moor mehr ist. Zudem seien die Annahmen zu Sandabbaugebieten nicht nachvollziehbar. Diese scheinen willkürlich und übermäßig groß eingeplant zu sein. Insgesamt wird befürchtet, dass durch das RROP nun Fakten geschaffen werden, die im Nachgang nicht mehr änderbar sind.

 

Beigeordneter Spree geht sodann auf die Komplexität des RROP ein. Insgesamt besteht dabei die Gefahr, dass wesentliche Dinge übersehen werden und sodann falsche Fakten geschaffen werden. Hier sei eine Differenzierung zwischen Windvorrangflächen und den übrigen Flächen wünschenswert gewesen. Die angedachte Ortsumgehung widerspricht zum Beispiel der Reduzierung des Flächenverbrauchs. Darüber hinaus würden sich eine mögliche Ortsumgehung der Bundesstraße sowie eine mögliche Ortsumgehung der angedachten Bahnschienen in die Quere kommen.

 

Insgesamt herrscht Einigkeit, dass der zeitliche Ablauf des Verfahrens kritisch zu sehen ist. Ein Beschluss über die Stellungnahme zur Neufassung des RROP soll zur Sitzung des Samtgemeinderates erfolgen. Die in der Sitzung genannten Punkte sollen in der Stellungnahme berücksichtigt werden.