Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung des Stadtrats am 04.07.2023 verschoben.


Stadtdirektor Wübbel teilt mit, dass sich die Nordkreisgemeinden hinsichtlich der Stellungnahme bis zum 12.07.2023 zum Thema Wind anwaltlich beraten lassen. Zudem weist er darauf hin, dass auch weitere Themen, wie Einzelhandel, Bodenabbau, Schienenverkehr von Bedeutung seien.

 

Herr Wagener erläutert die geplanten Änderungen des Regionalen Raumordnungsprogramms in Bezug auf die Ausweisung von Windvorrangflächen und die damit verbundene Umzingelung der einzelnen Ortschaften anhand von Karten. Außerdem werden die Auswirkungen auf die Einzelhandelsentwicklung, den Bundesverkehrswegeplan und die Ausweisung von Schienenwegen beleuchtet.

 

Auch hierauf wird die Stadt Fürstenau in ihrer Stellungnahme zum 12.07.2023 eingehen.

 

Herr Wagener bittet, diesen Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des Stadtrats am 04.07.2023 zu verschieben, um ausführlicher berichten zu können.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):