Ratsfrau Nestroy fragt an, wie der Hinweis im Protokoll des Stadtrats am 14.03.2023 (St/StR/01/2023) unter Tagesordnungspunkt Ö15 „auf öffentliche Toiletten bei der Bürgerscheune“ zu verstehen sei und ergänzt, dass die Reinigung der Toiletten in der Bürgerscheue zurzeit von den Verkäuferinnen übernommen werde.

 

Stadtdirektor Wübbel antwortet, dass die Toiletten der Bürgerscheune nur zu den normalen Öffnungszeiten öffentlich genutzt werden sollen. Eine Beschilderung sei nicht vorgesehen.

 

Einwände gegen Form und Inhalt des Protokolls vom 14.03.2023 (St/StR/01/2023) werden nicht erhoben. Der Vorsitzende stellt fest, dass das Protokoll damit genehmigt ist.