Sitzung: 14.06.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BIP/030/2023
Das hier vorgeschlagene Verfahren findet die Zustimmung des Bauausschusses / Verwaltungsausschusses.
Das Regionale Raumordnungsprogramm des
Landkreises Osnabrück, auch für Windenergieflächen, befindet sich derzeit in
der Auslegung und öffentlichen Anhörung, so dass auch die Gemeinde Bippen ihre
Stellungnahme zu dem ersten Entwurf einreichen kann. Grundsätzlich ist
beabsichtigt, dass eine Gesamtstellungnahme von der Samtgemeinde Fürstenau, in
Abstimmung mit den anderen Bauämtern im Nordkreis, erstellt wird. Gleichzeitig
entbehrt dieses Handeln jedoch nicht, dass die Gemeinde Bippen sich grundsätzlich
positionieren sollte.
Die Planungen, entsprechend der vorgegebenen
zeichnerischen Darstellungen, liegen vor und bilden eine erste
Diskussionsgrundlage. Bürgermeister Tolsdorf merkt in diesem Zusammenhang
jedoch schon an, dass das Heranrücken an Baugebiete, Einzelbebauungen über die
Grenzen des alten RROP erheblich hinausgehend aus seiner Sicht nicht geteilt
werden können und sollten. Von daher wird eine Stellungnahme erarbeitet, die im
Vorentwurf mit den Fraktionen, die in der Gemeinde Bippen vertreten sind, abgestimmt
wird. Noch vor der Sommerpause sollte eine entsprechende Sitzung stattfinden,
damit die Stellungnahme der Gemeinde auch als politisch abgestimmt bewertet
werden kann.
Bürgermeister Tolsdorf erklärt, dass im
Zusammenhang mit dem RROP fast ausschließlich über Wind diskutiert wird, das
RROP aber auch die Gemeinden in ihren Planungen einschränkt. Eine gemeindliche
Stellungnahme ist bis Anfang Juli vorzulegen. Er wird einen entsprechenden
Entwurf zur Ratssitzung am 05.07.2023 vorlegen. Auch die Samtgemeinde Fürstenau
wird eine mit den Bauämtern des Nordkreises abgestimmte Stellungnahme abgeben.
Bürgermeister Tolsdorf hat mit dem
Bürgermeister der Gemeinde Eggermühlen, Herrn Frerker, gesprochen und wird ihm
die Stellungnahme der Gemeinde Bippen zur Kenntnis geben.
An dieser Stelle stellt er noch einmal klar,
dass das Verfahren der Außenbereichssatzung Ohrte weiter vorangetrieben wird
und ggf. auch weitere für die anderen Ortsteile begonnen werden sollten.
In der sich anschließenden intensiven Diskussion
erklärt Herr Bertels u. a., dass von 118 der für Wind ausgewiesenen
Windvorrangflächen allein 9 in der Gemeinde Bippen liegen. Zudem ergibt sich
ein Konflikt, indem Flächen gleichzeitig für Sandabbau und als
Windvorranggebiet ausgewiesen wurden. Im jetzigen RROP-Entwurf fehlt die
Nahversorgung Bippen. Da Flächennutzungspläne der Genehmigung des Landkreises
bedürfen, könnten diese aufgrund des RROP abgelehnt werden.
Herr Hagen erklärt, dass der Eindruck
entsteht, dass die Verwaltung des Landkreises mit dem RROP versucht, die
„Planungsmacht“ zu ergreifen.
Herr Wrigge erklärt, dass das RROP so
aussieht, als ob es „vom Sessel aus“ geplant wurde, ohne Ortskenntnisse.
Bürgermeister Tolsdorf wirft die Frage auf,
warum im RROP überhaupt Flächen für Sandabbau ausgewiesen werden, ohne dass es
geologische Untersuchungen o. ä. gegeben hat. Auch diese Frage wird Teil der
gemeindlichen Stellungnahme sein.
Herr Speer erklärt, dass in der Ratssitzung
–in Anwesenheit der Presse- ruhig zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass
sich die Gemeinde Bippen nicht „veräppeln“ läßt.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):