Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

Das hier vorgeschlagene Verfahren findet die Zustimmung des Bauausschusses / Verwaltungsausschusses.  


Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück, auch für Windenergieflächen, befindet sich derzeit in der Auslegung und öffentlichen Anhörung, so dass auch die Gemeinde Bippen ihre Stellungnahme zu dem ersten Entwurf einreichen kann. Grundsätzlich ist beabsichtigt, dass eine Gesamtstellungnahme von der Samtgemeinde Fürstenau, in Abstimmung mit den anderen Bauämtern im Nordkreis, erstellt wird. Gleichzeitig entbehrt dieses Handeln jedoch nicht, dass die Gemeinde Bippen sich grundsätzlich positionieren sollte.

 

Die Planungen, entsprechend der vorgegebenen zeichnerischen Darstellungen, liegen vor und bilden eine erste Diskussionsgrundlage. Bürgermeister Tolsdorf merkt in diesem Zusammenhang jedoch schon an, dass das Heranrücken an Baugebiete, Einzelbebauungen über die Grenzen des alten RROP erheblich hinausgehend aus seiner Sicht nicht geteilt werden können und sollten. Von daher wird eine Stellungnahme erarbeitet, die im Vorentwurf mit den Fraktionen, die in der Gemeinde Bippen vertreten sind, abgestimmt wird. Noch vor der Sommerpause sollte eine entsprechende Sitzung stattfinden, damit die Stellungnahme der Gemeinde auch als politisch abgestimmt bewertet werden kann.

 

Bürgermeister Tolsdorf erklärt, dass im Zusammenhang mit dem RROP fast ausschließlich über Wind diskutiert wird, das RROP aber auch die Gemeinden in ihren Planungen einschränkt. Eine gemeindliche Stellungnahme ist bis Anfang Juli vorzulegen. Er wird einen entsprechenden Entwurf zur Ratssitzung am 05.07.2023 vorlegen. Auch die Samtgemeinde Fürstenau wird eine mit den Bauämtern des Nordkreises abgestimmte Stellungnahme abgeben.

Bürgermeister Tolsdorf hat mit dem Bürgermeister der Gemeinde Eggermühlen, Herrn Frerker, gesprochen und wird ihm die Stellungnahme der Gemeinde Bippen zur Kenntnis geben.

An dieser Stelle stellt er noch einmal klar, dass das Verfahren der Außenbereichssatzung Ohrte weiter vorangetrieben wird und ggf. auch weitere für die anderen Ortsteile begonnen werden sollten.

 

In der sich anschließenden intensiven Diskussion erklärt Herr Bertels u. a., dass von 118 der für Wind ausgewiesenen Windvorrangflächen allein 9 in der Gemeinde Bippen liegen. Zudem ergibt sich ein Konflikt, indem Flächen gleichzeitig für Sandabbau und als Windvorranggebiet ausgewiesen wurden. Im jetzigen RROP-Entwurf fehlt die Nahversorgung Bippen. Da Flächennutzungspläne der Genehmigung des Landkreises bedürfen, könnten diese aufgrund des RROP abgelehnt werden.

Herr Hagen erklärt, dass der Eindruck entsteht, dass die Verwaltung des Landkreises mit dem RROP versucht, die „Planungsmacht“ zu ergreifen.

Herr Wrigge erklärt, dass das RROP so aussieht, als ob es „vom Sessel aus“ geplant wurde, ohne Ortskenntnisse.

Bürgermeister Tolsdorf wirft die Frage auf, warum im RROP überhaupt Flächen für Sandabbau ausgewiesen werden, ohne dass es geologische Untersuchungen o. ä. gegeben hat. Auch diese Frage wird Teil der gemeindlichen Stellungnahme sein.

 

Herr Speer erklärt, dass in der Ratssitzung –in Anwesenheit der Presse- ruhig zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass sich die Gemeinde Bippen nicht „veräppeln“ läßt.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):