Sitzung: 14.06.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BIP/028/2023
Die Gemeinde Bippen bedient sich eines Rechtsbeistandes hinsichtlich der Wahrung der gemeindlichen Interessen in eventuell anstehenden weiteren Verfahren.
Die Gemeinde Bippen hat für den Ortsteil
Vechtel rund um die Dorfstraße eine Außenbereichssatzung beschlossen, die
rechtskräftig ist.
In weiteren Gesprächen hat sich der
Landkreis Osnabrück gemeldet, dass er rechtliche Bedenken für Teilflächen auf
der sonst relativ unbebauten Straßenseite sieht. Rechtsmittel /
Normenkontrollverfahren beabsichtigt der Landkreis jedoch nicht einzuleiten. In
den Gesprächen machte er jedoch deutlich, dass aufgrund der im Kreishaus
gewonnenen Rechtsposition, Bauanträge im Einzelnen kritisch gesehen werden.
Diese unterschiedlichen Positionen zwischen
der Gemeinde Bippen und dem Landkreis Osnabrück sollten formalrechtlich geklärt
werden. Die Gemeinde Bippen beabsichtigt hierzu einen Rechtsbeistand zur
Wahrung und Sicherung der gemeindlichen Interessen zu bestellen. Die Gemeinde
ist weiterhin prinzipiell der Auffassung, dass die Satzung rechtskräftig ist,
es keine Bedenken gegen die Satzung gibt und die Position des Kreises zu
überprüfen ist.
Bürgermeister Tolsdorf erklärt, dass die
Bauwilligen entsprechend informiert wurden.
Weiter berichtet er, dass der ehem.
Bürgermeister der Gemeinde Berge, Volker Brandt, einige für diese Thematik in
Frage kommenden Anwälten benannt hat. Die Gemeinde sollte einen entsprechenden
Anwalt einschalten.
Herr Bertels erklärt, dass nicht nur die in
Vechtel, sondern auch andere Außenbereichssatzungen betroffen sind.
Bürgermeister Tolsdorf äußert, dass der
Landkreis Osnabrück zudem versucht, über das RROP in die Bauleitplanung der
Gemeinden einzugreifen.
Herr Wrigge erklärt, dass man die
Bauwilligen in Vechtel nicht „im Regen stehen lassen“ kann.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):