Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

Die Gemeinde Bippen bedient sich eines Rechtsbeistandes hinsichtlich der Wahrung der gemeindlichen Interessen in eventuell anstehenden weiteren Verfahren.  


Die Gemeinde Bippen hat für den Ortsteil Vechtel rund um die Dorfstraße eine Außenbereichssatzung beschlossen, die rechtskräftig ist.

In weiteren Gesprächen hat sich der Landkreis Osnabrück gemeldet, dass er rechtliche Bedenken für Teilflächen auf der sonst relativ unbebauten Straßenseite sieht. Rechtsmittel / Normenkontrollverfahren beabsichtigt der Landkreis jedoch nicht einzuleiten. In den Gesprächen machte er jedoch deutlich, dass aufgrund der im Kreishaus gewonnenen Rechtsposition, Bauanträge im Einzelnen kritisch gesehen werden.

 

Diese unterschiedlichen Positionen zwischen der Gemeinde Bippen und dem Landkreis Osnabrück sollten formalrechtlich geklärt werden. Die Gemeinde Bippen beabsichtigt hierzu einen Rechtsbeistand zur Wahrung und Sicherung der gemeindlichen Interessen zu bestellen. Die Gemeinde ist weiterhin prinzipiell der Auffassung, dass die Satzung rechtskräftig ist, es keine Bedenken gegen die Satzung gibt und die Position des Kreises zu überprüfen ist.  

 

Bürgermeister Tolsdorf erklärt, dass die Bauwilligen entsprechend informiert wurden.

Weiter berichtet er, dass der ehem. Bürgermeister der Gemeinde Berge, Volker Brandt, einige für diese Thematik in Frage kommenden Anwälten benannt hat. Die Gemeinde sollte einen entsprechenden Anwalt einschalten.

 

Herr Bertels erklärt, dass nicht nur die in Vechtel, sondern auch andere Außenbereichssatzungen betroffen sind.

 

Bürgermeister Tolsdorf äußert, dass der Landkreis Osnabrück zudem versucht, über das RROP in die Bauleitplanung der Gemeinden einzugreifen.

 

Herr Wrigge erklärt, dass man die Bauwilligen in Vechtel nicht „im Regen stehen lassen“ kann.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):