Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

Die Gemeinde Bippen hebt den B-Plan Nr. 27 „Motorsportanlage“ auf und stimmt sich in diesem Kontext mit der Samtgemeinde Fürstenau und der Stadt Fürstenau ab.  


Herr Georg Dobelmann ist Eigentümer der Flächen des Fursten Forest. Ein Teil dieser Flächen liegt im B-Plan Nr. 27 „Motorsportanlage“ der Gemeinde Bippen. Hier handelt es sich um die Flächen für den Autofahrsport.

 

Herr Dobelmann hat den Antrag gestellt, diesen B-Plan aufzuheben und gleichzeitig den gleichen Antrag bei der Stadt Fürstenau gestellt, auch den dortigen B-Plan aufzuheben. Die Samtgemeinde Fürstenau ist ebenfalls angeschrieben und eingeschaltet, um auch den Flächennutzungsplan in der vorliegenden Form zu ändern.

Ziel dieses Antrags ist es sicherlich, mit der Aufhebung des B-Plans und des F-Plans für das Gesamt-Ensemble für die Zukunft anderweitige Nutzungen durchführen zu können. Nutzungsänderungen bis hin zu Windparknutzungen sind nur dann möglich, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen aufgehoben sind. Gleichzeitig ist der B-Plan Nr. 27 seinerzeit beklagt worden und eine Nutzung ist daher im Sinne des Auto- und Motorsports so oder so nicht mehr möglich.

 

Die Gemeinde Bippen hält es daher aus gemeindlicher Sicht für durchaus erforderlich den B-Plan aufzuheben, es sollte jedoch auch gewartet werden, wie sich die Stadt Fürstenau und die Samtgemeinde Fürstenau positioniert, da gleichlautende Anträge ja auch dort gestellt worden sind.

 

Bürgermeister Tolsdorf erklärt, dass ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden sollte, um sicherzustellen, dass die im Zusammenhang mit der Aufhebung des B-Plans entstehenden Kosten vom Antragsteller getragen werden.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):