Sitzung: 14.06.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BIP/026/2023
Die Gemeinde Bippen hebt den B-Plan Nr. 27 „Motorsportanlage“ auf und stimmt sich in diesem Kontext mit der Samtgemeinde Fürstenau und der Stadt Fürstenau ab.
Herr Georg Dobelmann ist Eigentümer der
Flächen des Fursten Forest. Ein Teil dieser Flächen liegt im B-Plan Nr. 27
„Motorsportanlage“ der Gemeinde Bippen. Hier handelt es sich um die Flächen für
den Autofahrsport.
Herr Dobelmann hat den Antrag gestellt,
diesen B-Plan aufzuheben und gleichzeitig den gleichen Antrag bei der Stadt
Fürstenau gestellt, auch den dortigen B-Plan aufzuheben. Die Samtgemeinde
Fürstenau ist ebenfalls angeschrieben und eingeschaltet, um auch den
Flächennutzungsplan in der vorliegenden Form zu ändern.
Ziel dieses Antrags ist es sicherlich, mit
der Aufhebung des B-Plans und des F-Plans für das Gesamt-Ensemble für die
Zukunft anderweitige Nutzungen durchführen zu können. Nutzungsänderungen bis hin
zu Windparknutzungen sind nur dann möglich, wenn die planungsrechtlichen
Voraussetzungen aufgehoben sind. Gleichzeitig ist der B-Plan Nr. 27 seinerzeit
beklagt worden und eine Nutzung ist daher im Sinne des Auto- und Motorsports so
oder so nicht mehr möglich.
Die Gemeinde Bippen hält es daher aus
gemeindlicher Sicht für durchaus erforderlich den B-Plan aufzuheben, es sollte
jedoch auch gewartet werden, wie sich die Stadt Fürstenau und die Samtgemeinde
Fürstenau positioniert, da gleichlautende Anträge ja auch dort gestellt worden
sind.
Bürgermeister Tolsdorf erklärt, dass ein
städtebaulicher Vertrag geschlossen werden sollte, um sicherzustellen, dass die
im Zusammenhang mit der Aufhebung des B-Plans entstehenden Kosten vom
Antragsteller getragen werden.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):