Sitzung: 14.06.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BIP/023/2023
- Den dargelegten
Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
- Der Bebauungsplan
Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ mit örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung einschließlich Begründung, Umweltbericht inklusive Artenschutzbeitrag
und Wasserwirtschaftlicher Vorplanung
wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur vorgezogenen
Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung
gem. § 10 BauGB beschlossen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bippen
hat in seiner Sitzung am 02.11.2022 beschlossen, auf der Grundlage des
Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ die öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
In Ausführung des obigen Beschlusses fand
die öffentliche Auslegung statt in der Zeit vom 13.03.2023 bis einschließlich
14.04.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 03.03.2023 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist
gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
geprüft und liegen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen zwecks Prüfung
und Beschlussfassung vor.
Folgende Planunterlegen liegen den
Ausschussmitgliedern vor:
-
Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“
-
Entwurfsbegründung
·
Umweltbericht
inkl. Artenschutzbeitrag
·
Wasserwirtschaftliche
Vorplanung
-
Gesamtabwägung
Herr Desmarowitz von der IPW
Ingenieurplanung, Wallenhorst, stellt anhand einer Präsentation das
Abwägungsergebnis zu den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB vor und erläutert diese.
Auf Anfrage von Herrn Bertels erklärt Herr
Desmarowitz, dass die Errichtung eines Containergebäudes prinzipiell möglich
ist. Bürgermeister Tolsdorf erklärt, dass Modulbauweisen im Vorfeld mit der
Gemeinde Bippen und dem Landkreis Osnabrück abgestimmt werden sollten. Dazu
erklärt Herr Hagen, dass man sich ja einig war, möglichst wenige Vorgaben zu
machen.
Herr Bertels stellt noch einmal fest, dass
im Bebauungsplan lediglich Empfehlungen zur gärtnerischen Gestaltung und
Wasserbewirtschaftung enthalten sind.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):