Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2008 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen auf                                                                  5.259.400 €

die Ausgaben auf                                                                     5.586.700 €

Fehlbedarf                                                                                  327.300 €

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen auf                                                                  3.089.200 €

die Ausgaben auf                                                                     3.089.200 €

 

festsetzt,

 

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 281.100 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 3.900.000 € festsetzt,

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festsetzt:

 

1.  Grundsteuer

     a)  für die land- und die forstwirtschaftlichen Betriebe

          (Grundsteuer A)                                                                  360 v.H.

     b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                 360 v.H.

 

2.  Gewerbesteuer                                                                        360 v.H.

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                         


Samtgemeindeoberamtsrat Weymann führt aus, dass die im Haushaltsplanentwurf 2008 veranschlagten Beträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer aufgrund der Steuerschätzung 05/2007 für 2008 berechnet wurden. Inzwischen liegt die Steuerschätzung 11/2007 vor. Danach ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rd. 76.400 €, so dass der Fehlbedarf von 403.700 € auf 327.300 € vermindert werden kann.


Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen einstimmig (6 Ja-Stimmen):