Stadtdirektor Wübbel berichtet, dass der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms seit dem 25.05.2023 vorliegt und eine Stellungnahme bis zum 12.07.2023 erfolgen kann.

 

Er erläutert kurz die in der Vorlage genannten Teilziele des Programms und weist darauf hin, dass das größte Thema mit Konfliktpotential die erneuerbaren Energien sind. Der Landkreis muss der Windkraftenergie Raum geben. Das Ziel liegt nach NWindBGUG bei 1,46 % der Landkreisfläche als Windvorrangfläche. Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt jedoch 3 % der Landkreisfläche auszuweisen. Bei dieser Vorgabe wäre vor allem der Nordkreis betroffen.

 

Die Vergleichskarte Windvorrangflächen wird gezeigt und erläutert. Durch die Verringerung der Abstände zur Wohnbebauung werden die bestehenden Vorranggebiete nochmal größer und neue Flächen kommen hinzu.

 

Die Nordkreiskommunen stimmen ihre Stellungnahmen ab, um eine einheitliche Vorgehensweise zu erreichen. Die Verwaltung bereitet eine Stellungnahme vor und legt sie dem Verwaltungsausschuss am 04.07.2023 zur Beratung vor.

 

Beigeordneter Selker bittet in der Stellungnahme auch die aus seiner Sicht erforderliche Umgehungsstraße für Fürstenau zu thematisieren.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.