Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Verwaltungsausschuss weitergegeben.

 

 

Anmerkung:

Die Anlagen sind beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Die Anmeldung liegt in der Eigenverantwortung der Anlageneigentümer. Ein Nachweis der Anmeldung wird auch bei anderen Kommunen nicht gefordert.

 

Um sicher zu stellen, dass das Förderbudget nicht durch die Beantragung mehrerer Anlagen durch einen Eigentümer vorzeitig ausgereizt ist, enthält die Richtlinie die Regelung, dass „Antragsberechtigte natürliche Personen des privaten Rechts sind, die Mieter*in oder Eigentümer*in einer selbst genutzten Wohnung auf Fürstenauer Stadtgebiet sind“.

 

Eine Überprüfung der korrekten Inbetriebnahme der Anlage durch einen Fachmann ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich und obliegt der Eigenverantwortung der Bürger*innen. Dieses Vorgehen ist nach Einschätzung von Herrn Funk (staatl. geprüfter Elektrotechniker), Samtgemeinde Fürstenau, unbedenklich.


Frau Esders erläutert den Entwurf der Förderrichtlinie und geht dabei insbesondere auf das Verfahren, das Budget und die Förderhöhe ein.

 

In der sich anschließenden Diskussion wird u. a. geklärt, dass Förderungen so lange möglich sind, bis die Haushaltsmittel verbraucht sind und die Vorgaben in der Förderrichtlinie gewährleisten, dass nur Anlagen gefördert werden, die tatsächlich in Fürstenau errichtet werden.

 

Ratsherr Stein regt an, zusätzlich einen Nachweis über die  Anmeldung des Geräts beim Versorger und eine Besichtigung der ordnungsgemäßen Anbindung durch einen Fachbetrieb zu fordern.

 

Beigeordneter Selker beantragt für die CDU-Fraktion die Verschiebung des Punktes in den Verwaltungsausschuss am 04.07.2023 um sich eingehend in das Thema einarbeiten zu können.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):