Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2, Enthaltung: 1

Der Samtgemeinderat beschließt mehrheitlich (23 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

1.) Der Landkreis Osnabrück als Regionalplanungsbehörde wird aufgefordert, in der Neufassung des Regionalen Raumordnungsprogramms lediglich die zur Erreichung des niedersächsischen Ausbauziels erforderliche Landkreismindestfläche als Windvorrangfläche auszuweisen.

 

Die Samtgemeinde Fürstenau wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgemeinden über diesen Mindestanteil hinausgehende Windvorrangflächen eigenverantwortlich ausweisen.

 

Der Samtgemeinderat beschließt mehrheitlich (22 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

 

2.) Windenergieanlagen haben weiterhin einen Mindestabstand von 500 m zu Einzelbebauungen und 1.000 m zu Bebauungszusammenhängen ab Rotorspitze einzuhalten.

 


Samtgemeindebürgermeister Wübbel erläutert ausführlich die Beschlussvorlage. Es ist wichtig dem Landkreis gegenüber frühzeitig zu formulieren, dass die Energiewende hier vor Ort entschieden wird. Für eine höhere Akzeptanz sollten die bisherigen Abstandsregelungen aus dem aktuellen RROP beibehalten werden. Zudem sollte den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, durch eigene Bauleitplanung die Energiewende vor Ort zu bestimmen – insbesondere wenn die Mindestflächen für Windkraft im LK Osnabrück bereits erfüllt sind. Von der CDU Fraktion wird der Wunsch geäußert, den Beschlussvorschlag in zwei Abschnitte aufzuteilen. Insbesondere zu den Abstandsregelungen sei das Meinungsbild bei der CDU Fraktion nicht einheitlich.