Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen);

 

Die Gemeinde Berge nimmt das Angebot der Firma Büscher Reisen vom 12.04.23 zum Preis von 95,00 € (inkl. MwSt.) für die Route des Badebusses (Grafeld, Berge, Bippen) mit einem 50-er Bus (für die Hin- und Rückfahrt) an.

 

Voraussetzung hierfür ist, dass das Freibad Bippen nach den Umbauarbeiten wiedereröffnet wird.

 

Den durch die Auftragserteilung entstehenden überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Mehrkosten in Höhe von 1.350 € wird zugestimmt.


Im Jahr 2012 wurde in und durch die Gemeinde Berge der Badebus eingeführt, um den Kindern in den Sommerferien die Nutzung des Freibades Bippen (von Montag bis Freitag) zu ermöglichen. Die Fahrten wurden danach jährlich bis einschließlich 2019 durchgeführt. Aufgrund der Corona-Pandemie und dem Umbau des Freibades Bippen wurde ab 2020 auf den Einsatz eines Badebusses verzichtet. Letztmalig konnte allerdings in 2022 (kurzfristig) zusammen mit der Samtgemeinde Fürstenau und der Gemeinde Bippen dahingehend eine Lösung erarbeitet werden, dass ein Badebus zusammen mit der MEURER-Stiftung eingesetzt wird. Diese war bereit, einen Betrag in Höhe von 3.000 € zu übernehmen, damit zumindest das Freibad in Fürstenau angefahren werden konnte. Die Samtgemeinde Fürstenau sowie die Gemeinden Berge und Bippen hatten jeweils einen Anteil von 900 € übernommen.

 

Da die Öffnung des Freibades Bippen nunmehr für 2023 vorgesehen ist, soll wieder ein eigenständiger Badebus durch die Firma Büscher Reisen eingesetzt werden. Dies vor allem aus dem Hintergrund, dass ein ortsansässiges Unternehmen beteiligt wird und aufgrund der Hin- und Rückfahrten eine direkte „Linie“ gefahren werden kann. Bei einem externen Unternehmen sind weitere Anfahrtswege vorhanden, die zu einer Kostensteigerung führen können.

 

Bereits Ende Februar ist mit der Firma Büscher Kontakt aufgenommen worden, um ein entsprechendes Angebot für den Badebus zu erhalten. Gegenüber der Gemeindeverwaltung wurde nun mitgeteilt, dass es aus organisatorischen Gründen etwas schwierig sei, diese Fahrten zukünftig anbieten zu können. Man sei sich aber einig, dass der Badebus eine gute Idee ist und im Rahmen der weiteren Planungen (Personal, Fahrzeiten etc.) wurde um Verlängerung der Angebotsabgabe über den 27.03.23 hinaus gebeten. Eine Absage hingegen wurde nicht erteilt. Dieser Vorgehensweise wurde seitens der Gemeindeverwaltung zugestimmt, wobei gleichzeitig weitere Angebote angefragt wurden.

 

Die Firma Büscher hat das Angebot am 12.4.2023 per E-Mail übermittelt. Entgegen denen in der Beschlussvorlage aufgeführten Abfahrtszeiten werden nun aus organisatorischen Gründen die in dem Angebot aufgeführten Abfahrtszeiten übernommen, so Bürgermeister Gappel. Diese lauten wie folgt:

 

Hinfahrt:

 

Grafeld, Haltestelle: Bereich Tankstelle der Fa. Büscher, Abfahrt: 13:00 Uhr

Berge, Haltestelle: Busbahnhof an der „Oberschule am Sonnenberg“, Abfahrt: ca. 13:10 Uhr

danach Weiterfahrt nach Bippen ins Freibad Bippen, Haltestelle: Maiburg-Grundschule Bippen, Ankunft: ca. 13:20 Uhr

 

Rückfahrt:

 

Bippen, Haltestelle: Maiburg-Grundschule Bippen, Abfahrt: 16:45 Uhr

Berge, Haltestelle: Busbahnhof an der „Oberschule am Sonnenberg“, Ankunft: ca. 16:55 Uhr

danach Weiterfahrt nach Grafeld, Haltestelle: Bereich Tankstelle der Fa. Büscher/Dorfmitte, Ankunft: ca. 17:05 Uhr

 

Die Nutzung ist nicht nur auf die Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Berge begrenzt, sondern alle Personen können den Badebus kostenlos nutzen, um zum Freibad nach Bippen zu gelangen.

 

Voraussetzung für die Auftragsvergabe ist, dass das Freibad Bippen nach den Umbauarbeiten auch wieder zu den Sommerferien öffnet, so Bürgermeister Gappel.

 

I. stellv. Bürgermeister Holtheide merkt an, dass der Gemeinde Berge für den Badebus zwar Mehrkosten entstehen, diese aber im Verhältnis zu den stark erhöhten Umbaukosten des Freibades Bippen eher gering ausfallen,  sodass die Auftragsvergabe ausdrücklich begrüßt wird und damit das „teure" Freibad Bippen tatsächlich wieder genutzt werden kann.

 

Nach der Auftragsvergabe soll eine Mitteilung in der örtlichen Presse und den Schulen erfolgen, damit die Informationen an die Schülerinnen und Schüler (über Flyer etc.) verteilt werden. Ferner ist eine Bekanntmachung in den Aushangkästen vorzunehmen, eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Samtgemeinde Fürstenau sowie eine Zusendung an die Ratsmitglieder, damit eine Verteilung über die digitalen Medien (E-Mail, Whatsapp etc.) erfolgen kann, so Bürgermeister Gappel.