Die Samtgemeinde Fürstenau schließt mit dem Landkreis Osnabrück die anliegende 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ab.


Samtgemeindebürgermeister Wübbel erläutert ausführlich die Beschlussvorlage.

 

Beigeordneter Flohr beanstandet, dass die Kostenbeteiligung des Landkreises Osnabrück mit einer zweijährigen Verzögerung erfolgt.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (22 Ja-Stimmen):