Die Samtgemeinde Fürstenau schließt mit dem Landkreis Osnabrück die
anliegende 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die
Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
der Kindertagespflege ab.
Samtgemeindebürgermeister Wübbel erläutert ausführlich die Beschlussvorlage.
Beigeordneter Flohr beanstandet, dass die Kostenbeteiligung des Landkreises Osnabrück mit einer zweijährigen Verzögerung erfolgt.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (22 Ja-Stimmen):