Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2023 mit dem ihr zugrundeliegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                  10.024.200 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                     10.048.000 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                        0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                            0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                           -23.800 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     9.533.900 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  10.620.800 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                         2.478.700 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                        6.440.300 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                     3.961.600 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                         90.700 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                   -1.177.600 €

 

festsetzt,

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes          15.974.200 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes         17.151.800 €

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 3.961.600 € festsetzt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 750.000 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 1.500.000 € festsetzt,

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)                                                                            360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                             360 v.H.

 

in § 6

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,

 

in § 7

die Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG als gegeben festlegt, wenn sich Mehraufwendungen ergeben, die im Einzelfall 5 v.H. der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes übersteigen. Gleiches gilt für Mehrauszahlungen in Bezug auf die Gesamtauszahlungen des Finanzhaushaltes.

 

in § 8

die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 500.000 € festlegt,

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 wird beschlossen.


Frau Moormann erläutert die Beschlussvorlage.

 

Die Beigeordneten Kremkus und Selker bedanken sich im Namen ihrer Gruppe/Fraktion bei Frau Moormann und ihrem Team für die geleistete Arbeit.

 

Durch die zusätzlichen aufgenommenen Mittel erfährt der Bereich Tourismus eine besondere Aufwertung, so Beigeordneter Kremkus.

 

Beigeordneter Selker weist u.a. auf die Schwierigkeiten des vergangenen Jahres hin, die durch Corona und dem Ukraine-Krieg entstanden sind, wie Lieferengpässe bei Unternehmen sowie steigende Energiekosten bei Strom und Gas.

 

Auch der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Moormann und ihrem Team, bei Stadtdirektor Wübbel sowie bei der CDU-Fraktion und der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FDP für die konstruktive Zusammenarbeit.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (18 Ja-Stimmen):