Sitzung: 14.03.2023 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: FB 5/012/2023
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“, 2. Änderung, einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Der Stadtrat beschließt
mehrheitlich (17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung):