- Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
- Die Außenbereichssatzung „Vechtel“ einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse gem. § 34 Abs. 6 BauGB beschlossen.
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 22.06.2022 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
In Ausführung des obigen Beschlusses fand
die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 07.11.2022 bis
einschließlich 09.12.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2022 um Stellungnahme bis zum 09.12.2022
gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller
Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und
Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung:
-
Entwurf
der Außenbereichssatzung „Vechtel“
-
Entwurfsbegründung
-
Abwägung.
Das Planungsbüro Dehling & Twisselmann,
Osnabrück hat in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses das
Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vorgestellt
und eingehend erläutert.
Bürgermeister Tolsdorf erklärt, dass Bauen
im Außenbereich eigentlich nicht mehr möglich ist. Herr Bertels ergänzt, dass
die Außenbereichssatzung das Instrument der Gemeinde ist, um Bauen im Außenbereich
zu ermöglichen.
Herr Hagen erklärt, dass es gut ist, dass
die Gemeinde dieses Instrument nutzt und äußert sein Unverständnis über die
vielen –auch abschlägigen- Eingaben der Landkreisbehörden, zumal der Landkreis
Wasser, Strom und Nahrungsmittel aus den ländlichen Regionen bezieht.
Der Rat beschließt einstimmig (9 Ja-Stimmen):