1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
  2. Die Außenbereichssatzung „Vechtel“ einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse gem. § 34 Abs. 6 BauGB beschlossen.

Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2022 um Stellungnahme bis zum 09.12.2022 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung:

 

-       Entwurf der Außenbereichssatzung „Vechtel“

-       Entwurfsbegründung

-       Abwägung.

 

Das Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück hat in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vorgestellt und eingehend erläutert.

 

Bürgermeister Tolsdorf erklärt, dass Bauen im Außenbereich eigentlich nicht mehr möglich ist. Herr Bertels ergänzt, dass die Außenbereichssatzung das Instrument der Gemeinde ist, um Bauen im Außenbereich zu ermöglichen.

Herr Hagen erklärt, dass es gut ist, dass die Gemeinde dieses Instrument nutzt und äußert sein Unverständnis über die vielen –auch abschlägigen- Eingaben der Landkreisbehörden, zumal der Landkreis Wasser, Strom und Nahrungsmittel aus den ländlichen Regionen bezieht.


Der Rat beschließt einstimmig (9 Ja-Stimmen):