Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 9

Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 80.000 € wird zugestimmt.


Für die von der Gemeinde Bippen beschlossene Ausfallbürgschaft in Höhe von 80.000 € zu Gunsten der Kuhlhoff gGmbH ist gem. § 123 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 9 KomHKVO eine Rückstellung zu bilden.

Da die finanziellen Mittel hierfür nicht im Haushalt 2022 eingeplant waren, ist der Betrag außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Deckung ist voraussichtlich durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gesichert.


Der Rat beschließt einstimmig (9 Ja-Stimmen):