Sitzung: 22.02.2023 Gemeinderat Bippen
Sehr geehrte Ratskolleginnen und
Ratskollegen, Vertreterin der Presse und liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der heutigen Ratssitzung geht es
schwerpunktmäßig um den Haushaltsentwurf 2023. Im Vergleich zu den
Vorjahren sind wir relativ spät mit der Haushaltseinbringung, da einige
Unbekannte im Vorfeld Teil der politischen Diskussion auf allen Ebenen war und
ist.
Der Entwurf zeichnet die voraussichtliche
Haushaltsentwicklung der Gemeinde Bippen auf und ist eine gute und solide
Grundlage, um auch 2023 mit den vom Rat anvertrauten Mitteln umgehen zu können.
- Das Jahr 2023
haben wir, wie in der Vergangenheit, wieder mit einem gemeindlichen
Neujahrsempfang beginnen können. Wie sonst auch üblich wurde gesammelt und
in diesem Jahr ging die Sammlung an die Ukraine-Hilfe der Familie Zaczek
aus Bippen und es kamen insgesamt 1.136,50 Euro zusammen. Dies ist
ein durchaus beachtlicher Betrag, der hier gespendet wurde.
Allen Spenderinnen
und Spendern hierzu recht herzlichen Dank!
- Für alle
offensichtlich beginnen in Bippen derzeit die Baumaßnahmen für den
Breitbandanschluss bzw. Breitbandausbau in Bippen. Ich hoffe, dass innerörtlich
die Baumaßnahmen in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen sein werden.
Herr Dipl.-Ing.
Reinhard Kock begleitet die Maßnahme, um auch gesichert zu wissen, dass die
Pflasterarbeiten im geordneten Umfang durchgeführt werden.
Ich möchte anlässlich
der heutigen Sitzung auf zwei wichtige Punkte unserer Arbeit in der nächsten
Zeit hinweisen:
- Dies ist zum
einen der zu erwartende Ausbau von Windvorranggebieten.
Der Landkreis
Osnabrück wird nach derzeitigem Planungsstand im April vorgeben, wo
Windkraftanlagenparks errichtet werden können.
Hierbei ist die
derzeitige Rechtslage so, dass kein Bebauungsplan erforderlich ist und auch
kein Flächennutzungsplan, wie in altbewährter Form. Um hier zeitnah in
Genehmigungen zu kommen, ist es Absicht des Bundes und des Landes hier die
Genehmigungsbehörde zu ermächtigen, die Genehmigungen vor dem Hintergrund des
zu erwartenden Regionalen Raumordnungsprogramms zu erteilen.
So gesehen ist die
Gemeinde vom Gesetzgeber praktisch aus dem Planungsprozess ausgegrenzt.
Inhaltlich ist die Gemeinde weiterhin beteiligt, da die Windparkbetreiber auch
sicherstellen müssen, dass Zufahrten, Wege, Kabelverbindungen über gemeindliche
Flächen verlegt werden können. Dies würde nach Auffassung der Gemeinde
bedeuten, dass hierzu entsprechende städtebauliche Verträge abgeschlossen
werden müssen, die das Zusammenwirken sichern.
Einige
Versammlungen - von
Grundstückseigentümern geplant - haben
auf dem Gemeindegebiet bereits für Windvorranggebiete stattgefunden. Dies ist
das Recht eines jeden Einzelnen – anmerken muss ich jedoch dazu, dass die
Vorranggebiete nicht bekannt sind. Es ist inhaltlich müßig anzunehmen, welche
Flächen Vorranggebiet werden, sondern hier sind die Planvorgaben des
Landkreises Osnabrück abzuwarten.
- Auch die
Planung von Photovoltaikparks wird derzeit von Investoren und
Grundstückseigentümern forciert.
Insbesondere im
Gemeindeteil Vechtel hat sich ein Investor an das Thema herangemacht und mit
den Grundstückseigentümern Vorplanungen getätigt. Hier ist die Rechtslage
jedoch anders als bei Windvorranggebieten. Für den Bau eines Photovoltaikparks
ist ein Flächennutzungsplan und ein Bebauungsplan erforderlich.
Falls es zu
weiteren Diskussionen und einer Realisierung eines solchen Parks kommen sollte,
beabsichtigt die Gemeinde Bippen, bei der Samtgemeinde Fürstenau eine Änderung
des Flächennutzungsplans zu beantragen.
Hier wird die
Samtgemeinde Fürstenau sich sicherlich auch mit den Nachbargemeinden abstimmen
müssen, da die Kriterien für die Genehmigung von Photovoltaikanlagen auch in
einem inhaltlich vorgegebenen Planungsprozess zu verlaufen haben. Anschließend
müsste auf der Basis des Flächennutzungsplans auch ein Bebauungsplan erstellt
werden. Hier würde die Gemeinde Bippen immer einen vorhabenbezogenen B-Plan
favorisieren, da dann die Planungskosten auch vom Investor zu tragen sind und
ein Planungsprozess aus einer Hand gesteuert werden kann.
Selbstverständlich
wird die Gemeinde Bippen, sobald Planungen konkret werden, auch die Bürgerinnen
und Bürger im Gemeindeteil Vechtel einbeziehen und diese in einem dann zu
startenden Dialogprozess integrieren.
Öffentliche
Äußerungen „es sei bereits alles in trockenen Tüchern“ sind sachlich falsch, da
noch nicht einmal ein Beschluss in der Gemeinde gefällt worden ist, einen
Bebauungsplan aufzustellen. Bürgerbeteiligung und Transparenz sind wichtige
Prozessbestandteile für die Gemeinde Bippen im Rahmen des zu erwartenden
Umsetzungs- und Planungsprozesses.