Sehr geehrte Ratskolleginnen und Ratskollegen, Vertreterin der Presse und liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

in der heutigen Ratssitzung geht es schwerpunktmäßig um den Haushaltsentwurf 2023. Im Vergleich zu den Vorjahren sind wir relativ spät mit der Haushaltseinbringung, da einige Unbekannte im Vorfeld Teil der politischen Diskussion auf allen Ebenen war und ist.

Der Entwurf zeichnet die voraussichtliche Haushaltsentwicklung der Gemeinde Bippen auf und ist eine gute und solide Grundlage, um auch 2023 mit den vom Rat anvertrauten Mitteln umgehen zu können.

 

  1. Das Jahr 2023 haben wir, wie in der Vergangenheit, wieder mit einem gemeindlichen Neujahrsempfang beginnen können. Wie sonst auch üblich wurde gesammelt und in diesem Jahr ging die Sammlung an die Ukraine-Hilfe der Familie Zaczek aus Bippen und es kamen insgesamt 1.136,50 Euro zusammen. Dies ist ein durchaus beachtlicher Betrag, der hier gespendet wurde.

Allen Spenderinnen und Spendern hierzu recht herzlichen Dank! 

 

  1. Für alle offensichtlich beginnen in Bippen derzeit die Baumaßnahmen für den Breitbandanschluss bzw. Breitbandausbau in Bippen. Ich hoffe, dass innerörtlich die Baumaßnahmen in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen sein werden.

Herr Dipl.-Ing. Reinhard Kock begleitet die Maßnahme, um auch gesichert zu wissen, dass die Pflasterarbeiten im geordneten Umfang durchgeführt werden.

 

Ich möchte anlässlich der heutigen Sitzung auf zwei wichtige Punkte unserer Arbeit in der nächsten Zeit hinweisen:

 

  1. Dies ist zum einen der zu erwartende Ausbau von Windvorranggebieten.

Der Landkreis Osnabrück wird nach derzeitigem Planungsstand im April vorgeben, wo Windkraftanlagenparks errichtet werden können.

Hierbei ist die derzeitige Rechtslage so, dass kein Bebauungsplan erforderlich ist und auch kein Flächennutzungsplan, wie in altbewährter Form. Um hier zeitnah in Genehmigungen zu kommen, ist es Absicht des Bundes und des Landes hier die Genehmigungsbehörde zu ermächtigen, die Genehmigungen vor dem Hintergrund des zu erwartenden Regionalen Raumordnungsprogramms zu erteilen.

So gesehen ist die Gemeinde vom Gesetzgeber praktisch aus dem Planungsprozess ausgegrenzt. Inhaltlich ist die Gemeinde weiterhin beteiligt, da die Windparkbetreiber auch sicherstellen müssen, dass Zufahrten, Wege, Kabelverbindungen über gemeindliche Flächen verlegt werden können. Dies würde nach Auffassung der Gemeinde bedeuten, dass hierzu entsprechende städtebauliche Verträge abgeschlossen werden müssen, die das Zusammenwirken sichern.

Einige Versammlungen -  von Grundstückseigentümern geplant -  haben auf dem Gemeindegebiet bereits für Windvorranggebiete stattgefunden. Dies ist das Recht eines jeden Einzelnen – anmerken muss ich jedoch dazu, dass die Vorranggebiete nicht bekannt sind. Es ist inhaltlich müßig anzunehmen, welche Flächen Vorranggebiet werden, sondern hier sind die Planvorgaben des Landkreises Osnabrück abzuwarten.

 

  1. Auch die Planung von Photovoltaikparks wird derzeit von Investoren und Grundstückseigentümern forciert.

Insbesondere im Gemeindeteil Vechtel hat sich ein Investor an das Thema herangemacht und mit den Grundstückseigentümern Vorplanungen getätigt. Hier ist die Rechtslage jedoch anders als bei Windvorranggebieten. Für den Bau eines Photovoltaikparks ist ein Flächennutzungsplan und ein Bebauungsplan erforderlich.

 

Falls es zu weiteren Diskussionen und einer Realisierung eines solchen Parks kommen sollte, beabsichtigt die Gemeinde Bippen, bei der Samtgemeinde Fürstenau eine Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen.

Hier wird die Samtgemeinde Fürstenau sich sicherlich auch mit den Nachbargemeinden abstimmen müssen, da die Kriterien für die Genehmigung von Photovoltaikanlagen auch in einem inhaltlich vorgegebenen Planungsprozess zu verlaufen haben. Anschließend müsste auf der Basis des Flächennutzungsplans auch ein Bebauungsplan erstellt werden. Hier würde die Gemeinde Bippen immer einen vorhabenbezogenen B-Plan favorisieren, da dann die Planungskosten auch vom Investor zu tragen sind und ein Planungsprozess aus einer Hand gesteuert werden kann.

 

Selbstverständlich wird die Gemeinde Bippen, sobald Planungen konkret werden, auch die Bürgerinnen und Bürger im Gemeindeteil Vechtel einbeziehen und diese in einem dann zu startenden Dialogprozess integrieren.

 

Öffentliche Äußerungen „es sei bereits alles in trockenen Tüchern“ sind sachlich falsch, da noch nicht einmal ein Beschluss in der Gemeinde gefällt worden ist, einen Bebauungsplan aufzustellen. Bürgerbeteiligung und Transparenz sind wichtige Prozessbestandteile für die Gemeinde Bippen im Rahmen des zu erwartenden Umsetzungs- und Planungsprozesses.