Der Rat beschließt einstimmig (12
Ja-Stimmen):
1.)
Die
Gemeinde Berge beteiligt sich am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde
Fürstenau mit einem Betrag von 30.000 €.
2.)
Die
Samtgemeinde Fürstenau führt die Ausschreibung der Splittungsmaßnahmen in
Kooperation mit und für die Mitgliedsgemeinden durch. Die Maßnahmen sind
öffentlich auszuschreiben.
3.)
Die
Samtgemeindeverwaltung wird ermächtigt, den Auftrag, vorbehaltlich der Prüfung
durch die Vergabestelle des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises
Osnabrück, an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Wie
bereits mitgeteilt war das Ausschreibungsergebnis jedoch so kostenintensiv,
dass nach Rücksprache mit der Samtgemeinde Fürstenau und dem
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück auf eine Auftragsvergabe
verzichtet werden musste, da schlichtweg kein wirtschaftliches Angebot
vorgelegt werden konnte. Somit sind letztmalig im Jahr 2020 die
Splittungsmaßnahmen durchgeführt worden. Dementsprechend ist es zwingend
notwendig, frühestmöglich eine Ausschreibung vorzunehmen, damit dann auch
zeitnah die Arbeiten durchgeführt werden.
Da bei einer
eigenständigen Auftragsvergabe keine Kostenreduzierung gegenüber einer
gemeinsamen Ausschreibung erzielt werden kann, sondern vielmehr ein vermehrter
Arbeitsaufwand (Rücksprachen, Kontrollen etc.) entsteht, wird vorgeschlagen,
dass sich die Gemeinde Berge wieder am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde
Fürstenau beteiligt. Der Vorteil liegt in diesen Zeiten auch darin begründet,
dass die Planungsschritte sowie die Umsetzungsphasen fachlich begleitet und
begutachtet werden.
Es
wird daher empfohlen, dass sich die Gemeinde Berge mit einem Betrag von 30.000
€ an der Ausschreibung beteiligt und nach Abschluss des Vergabeverfahrens der
Auftrag erteilt wird.
Es
handelt sich bei den Splittungsmaßnahmen um dringend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen,
so dass nach Rücksprache mit der Samtgemeinde Fürstenau trotz der (vorläufigen)
Haushaltsführung eine Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen kann.
Bei den im
Haushalt veranschlagten 30.000 € handelt es sich um eine Erhöhung der in den
Vorjahren festgelegten Mittel, um den Mehrbedarf durch die nicht behandelten
Schäden in den letzten Jahren zu kompensieren.