Sitzung: 15.02.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BIP/005/2023
Entsprechend des vorliegenden Plans mit Geltungsbereich wird die Außenbereichssatzung Ohrte aufgestellt.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 31.08.2022 beschlossen, dass die Verwaltung mit dem Büro Dehling
& Twisselmann Gespräche führt, um eine Außenbereichssatzung für den
Planbereich Ohrte, Fangstraße, vom Grundsatz her abzustimmen, um so einen
Planungsprozess zu forcieren.
Diese Gespräche haben zwischenzeitlich
stattgefunden und ein Übersichtsplan mit Geltungsbereich liegt vor.
Das Planungsbüro teilt mit, dass für die
Aufstellung der Außenbereichssatzung ein Geruchsgutachten erforderlich ist.
Hier könnte Herr Wehage von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beauftragt
werden.
Ferner sollte zur Beurteilung des Verkehrslärms
(insbes. L 60 und L 73), ggf. auch zum Schießstand ein Lärmgutachten in Auftrag
gegeben werden.
Aufgrund neuer anzuwendender Richtlinien
(RLS-19) können die bislang verwendeten einfacheren Berechnungsmodelle nach
RLS-90 nicht mehr verwendet werden, so dass das Planungsbüro den Verkehrslärm
nicht mehr selber berechnet. Das Planungsbüro arbeitet daher überwiegend mit
Herrn Pröpper, RP-Schalltechnik, Osnabrück zusammen und könnte dort ein
entsprechendes Angebot für ein Lärmgutachten einholen.
Herr Dehling erläutert kurz den Sachverhalt.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):