Sitzung: 15.02.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BIP/003/2023
- Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
- Die Außenbereichssatzung „Vechtel“ einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse gem. § 34 Abs. 6 BauGB beschlossen.
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 22.06.2022 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
In Ausführung des obigen Beschlusses fand
die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 07.11.2022 bis
einschließlich 09.12.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2022 um Stellungnahme bis zum 09.12.2022
gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller
Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und
Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung:
-
Entwurf
der Außenbereichssatzung „Vechtel“
-
Entwurfsbegründung
-
Abwägung.
Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in
Papierform zur Verfügung gestellt.
Herr Dehling stellt das Ergebnis der
Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vor und erläutert
diese.
Auf Anfrage von Herrn Hagen erklärt Herr
Dehling, dass Ausgleichmaßnahmen nach dem Osnabrücker Kompensationsmodell
erfolgen, z. B. das Pflanzen einer Hecke, heimischer Gehölze. Die Maßnahmen
werden in der Baugenehmigung aufgeführt und erfolgen in Abstimmung mit der
Unteren Naturschutzbehörde.
Auf weitere Anfrage von Herrn Hagen erklärt
Bürgermeister Tolsdorf, dass es den beantragten Geh-/Radweg an der Kreisstraße
nicht geben wird. Eine entsprechende Auskunft hat er vom Amt für Kreisstraßen
erhalten. Herr Dehling ergänzt, dass die hier gezählten 300 Kfz in 24 Stunden
nicht viel sind. Es besteht ggf. die Möglichkeit entsprechende Verkehrszeichen
aufzustellen.
Auf Anfrage von Herrn Bertels erklären
Bürgermeister Tolsdorf und Herr Dehling, dass ein Gespräch mit dem Landkreis
Osnabrück nicht stattgefunden hat, da wohl keine Einigung zu erzielen gewesen
wäre.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):