1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
  2. Die Außenbereichssatzung „Vechtel“ einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse gem. § 34 Abs. 6 BauGB beschlossen.

Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2022 um Stellungnahme bis zum 09.12.2022 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung:

 

-       Entwurf der Außenbereichssatzung „Vechtel“

-       Entwurfsbegründung

-       Abwägung.

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Herr Dehling stellt das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vor und erläutert diese.

 

Auf Anfrage von Herrn Hagen erklärt Herr Dehling, dass Ausgleichmaßnahmen nach dem Osnabrücker Kompensationsmodell erfolgen, z. B. das Pflanzen einer Hecke, heimischer Gehölze. Die Maßnahmen werden in der Baugenehmigung aufgeführt und erfolgen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

 

Auf weitere Anfrage von Herrn Hagen erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass es den beantragten Geh-/Radweg an der Kreisstraße nicht geben wird. Eine entsprechende Auskunft hat er vom Amt für Kreisstraßen erhalten. Herr Dehling ergänzt, dass die hier gezählten 300 Kfz in 24 Stunden nicht viel sind. Es besteht ggf. die Möglichkeit entsprechende Verkehrszeichen aufzustellen.

 

Auf Anfrage von Herrn Bertels erklären Bürgermeister Tolsdorf und Herr Dehling, dass ein Gespräch mit dem Landkreis Osnabrück nicht stattgefunden hat, da wohl keine Einigung zu erzielen gewesen wäre.


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):