Der Samtgemeinde Bürgermeister Herr Wübbel, verliest die Verpflichtung, §§ 40 - 42 NKomVG. Danach erläutert der Samtgemeindebürgermeister den Inhalt der Paragraphen und verpflichtet die anwesenden Jugendparlamentsmitglieder diese zu beachten.