Sitzung: 18.01.2023 Jugendparlament
Der Samtgemeinde Bürgermeister Herr Wübbel,
verliest die Verpflichtung, §§ 40 - 42 NKomVG. Danach erläutert der
Samtgemeindebürgermeister den Inhalt der Paragraphen und verpflichtet die
anwesenden Jugendparlamentsmitglieder diese zu beachten.