Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

Die Stichstraße A.2 erhält die Bezeichnung „Fuchsweg“.


Die Gemeinde Bippen weist derzeit den zweiten Bauabschnitt des Baugebietes Bippen Nordwest (Bebauungsplan Nr. 34 Bippen Nord-West II) aus.

 

In der Verwaltung (Frau Wolter) erfolgte seinerzeit eine Gesamtbefassung mit der Thematik der Straßennamen für das gesamte Baugebiet. Dabei stehen zwei Grundsatzpunkte im Mittelpunkt. Im gesamten Baugebiet wird es kleine Wäldchen geben, die, unabhängig von der Baumaßnahme, stehen und erhalten bleiben. Somit handelt es sich um ein Baugebiet im Grünen mit Wald. Gleichzeitig ist im Bebauungsplan auch festgehalten, dass das gesamte Baugebiet eingegrünt wird, einschließlich einer Ausgleichmaßnahme neben dem Friedhof. So gesehen handelt es sich auch um eine Umrandung mit Bäumen. Bei einer visualisierten Betrachtung des Gesamtbaugebiets ist deutlich erkennbar, dass das gesamte Baugebiet mit der Planstraße A im Winkel verläuft und die Planstraße B liegt direkt am Fichtenwald.

 

Daher erhielt die Planstraße A die Bezeichnung „Am Waldwinkel“ und die Planstraße B die Bezeichnung „Zum Fichtenhain“.

 

Die Stichstraßen A.1, A.2, A.4, A.5, B.1 und B.2 sollten Tiernamen haben wie „Hasenweg“, „Rehweg“, „Eichhornweg“, „Fuchsweg“ oder „Igelweg“.

 

Daher hat die Stichstraße A.1 die Bezeichnung „Igelweg“ erhalten.

 

Für das neue Baugebiet ist lediglich ein neuer Straßenname erforderlich, für die Stichstraße A.2 (s. vorl. Plan).

 

 


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):