Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

Das Planungsbüro Westerhaus wird beauftragt, die Ausschreibungen vorzubereiten und nach Zustimmung durch die Gemeinde Bippen durchzuführen.  


Seit Jahren beschäftigt sich die Verwaltung und der Rat mit dem Endausbau des Gooseweges. Die Haushaltsmittel hierfür sind bereits im Haushalt 2020 geplant und abgebildet. Aufgrund der Corona-Krise, dem häufigen teilweise vorgegebenen Versammlungsverbot mussten Termine abgesagt oder verschoben werden. Die Gemeinde Bippen legt jedoch großen Wert darauf, dass Erschließungsmaßnahmen, auch wie die des Gooseweges, mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, die später auch einen Großteil der Kosten zu zahlen haben, kommuniziert werden. Dies um sowohl die Kosten zu steuern, als auch die inhaltlichen Sichtweisen der Bürgerinnen und Bürger im Dialogprozess abgestimmt zu haben. Daher haben in dem genannten Zeitraum mehrere Versammlungen stattgefunden, die jedoch durch die Corona-Verordnungen bedingt, immer wieder nur begrenzt durchgeführt werden konnten oder die Abstände zwischen den Versammlungen zu groß wurden.

 

Im September 2022 hat nochmal eine Bürgeranhörung stattgefunden und das Planungsbüro Westerhaus hat den inhaltlich und fachlich abstimmten Ausbauplan vorgestellt.

 

Nach Beschlussfassung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss sowie im Verwaltungsausschuss wird den Anwohnerinnen und Anwohnern auf der Basis der Kostenschätzung mitgeteilt werden können, wie hoch die zu erwartenden Belastungen erschließungsrechtlich im jeweiligen Einzelfall sind. Dies wird seitens der Verwaltung in Abstimmung mit der Samtgemeindeverwaltung erfolgen. Ziel sollte es sein, diese Baumaßnahme im Jahr 2023 durchzuführen, um die Maßnahme abschließend erstellt zu haben.

 

Gleichzeitig sollte im Rahmen der Erschließungsmaßnahme auch die Straßenführung Gooseweg – Hallweg so geändert werden, dass vom Gooseweg in den Hallweg / Eichenweg gefahren werden kann, aber eine Einfahrt zur Friedhofstraße und des Hallweges in Richtung Schockländer Straße wird ausgeschlossen. Durch eine solche verkehrsregelnde Maßnahme kann sichergestellt werden, dass der Gooseweg nicht zur Erschließungsstraße für den Verbrauchermarkt und die Siedlungen wird.

Diese Maßnahme ist im Einzelnen bereits im Dorferneuerungsprozess der Gemeinde Bippen beraten und politisch entschieden worden. Diese Maßnahme wird auch keine Erschließungsmaßnahme sein, sondern ist eine verkehrslenkende Maßnahme, die somit auch erschließungsrechtlich für die Anwohnerinnen und Anwohner des Gooseweges nicht umlagefähig ist.

 

Im Rahmen der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 01.11.2022 wurde die Planung vorgestellt, mit dem Ziel, im Jahr 2022 die entsprechenden politischen Beschlüsse zu erzielen, dass im Jahr 2023 ausgebaut werden kann. Wenn dies mit einem größeren Vorlauf planerisch möglich ist, besteht auch eine größere Wahrscheinlichkeit, wirtschaftliche Ausschreibungsergebnisse zu erzielen.  


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):