Das Planungsbüro Westerhaus wird beauftragt, die Ausschreibungen vorzubereiten und nach Zustimmung durch die Gemeinde Bippen durchzuführen.
Seit Jahren beschäftigt sich die Verwaltung
und der Rat mit dem Endausbau des Gooseweges. Die Haushaltsmittel hierfür sind
bereits im Haushalt 2020 geplant und abgebildet. Aufgrund der Corona-Krise, dem
häufigen teilweise vorgegebenen Versammlungsverbot mussten Termine abgesagt
oder verschoben werden. Die Gemeinde Bippen legt jedoch großen Wert darauf,
dass Erschließungsmaßnahmen, auch wie die des Gooseweges, mit den Anwohnerinnen
und Anwohnern, die später auch einen Großteil der Kosten zu zahlen haben, kommuniziert
werden. Dies um sowohl die Kosten zu steuern, als auch die inhaltlichen
Sichtweisen der Bürgerinnen und Bürger im Dialogprozess abgestimmt zu haben.
Daher haben in dem genannten Zeitraum mehrere Versammlungen stattgefunden, die
jedoch durch die Corona-Verordnungen bedingt, immer wieder nur begrenzt
durchgeführt werden konnten oder die Abstände zwischen den Versammlungen zu
groß wurden.
Im September 2022 hat nochmal eine
Bürgeranhörung stattgefunden und das Planungsbüro Westerhaus hat den inhaltlich
und fachlich abstimmten Ausbauplan vorgestellt.
Nach Beschlussfassung im Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss sowie im Verwaltungsausschuss wird den Anwohnerinnen und
Anwohnern auf der Basis der Kostenschätzung mitgeteilt werden können, wie hoch
die zu erwartenden Belastungen erschließungsrechtlich im jeweiligen Einzelfall
sind. Dies wird seitens der Verwaltung in Abstimmung mit der
Samtgemeindeverwaltung erfolgen. Ziel sollte es sein, diese Baumaßnahme im Jahr
2023 durchzuführen, um die Maßnahme abschließend erstellt zu haben.
Gleichzeitig sollte im Rahmen der
Erschließungsmaßnahme auch die Straßenführung Gooseweg – Hallweg so geändert
werden, dass vom Gooseweg in den Hallweg / Eichenweg gefahren werden kann, aber
eine Einfahrt zur Friedhofstraße und des Hallweges in Richtung Schockländer
Straße wird ausgeschlossen. Durch eine solche verkehrsregelnde Maßnahme kann
sichergestellt werden, dass der Gooseweg nicht zur Erschließungsstraße für den
Verbrauchermarkt und die Siedlungen wird.
Diese Maßnahme ist im Einzelnen bereits im
Dorferneuerungsprozess der Gemeinde Bippen beraten und politisch entschieden
worden. Diese Maßnahme wird auch keine Erschließungsmaßnahme sein, sondern ist
eine verkehrslenkende Maßnahme, die somit auch erschließungsrechtlich für die
Anwohnerinnen und Anwohner des Gooseweges nicht umlagefähig ist.
Im Rahmen der Sitzung des Planungs-, Bau-
und Umweltausschusses am 01.11.2022 wurde die Planung vorgestellt, mit dem
Ziel, im Jahr 2022 die entsprechenden politischen Beschlüsse zu erzielen, dass
im Jahr 2023 ausgebaut werden kann. Wenn dies mit einem größeren Vorlauf
planerisch möglich ist, besteht auch eine größere Wahrscheinlichkeit,
wirtschaftliche Ausschreibungsergebnisse zu erzielen.
Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):