Der vorliegende Entwurf der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Bippen (Erschließungsbeitragssatzung) wird als Satzung beschlossen.


Für die erstmalige Herstellung von Straßen sind von den Gemeinden nach Baugesetzbuch Erschließungsbeiträge zu erheben. Die Gemeinden regeln dabei durch Satzung u. a. die Art und den Umfang der Erschließungsanlagen, die Art der Ermittlung und der Verteilung des Aufwandes und die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage.

 

Aufgrund der sich ständig weiterentwickelnden Rechtsprechung, ergaben sich im Erschließungsbeitragsrecht in den vergangenen Jahren einige Änderungen, die eine Anpassung der Satzung erforderlich machen. Primär betroffen sind hierbei neben kleineren Formulierungsanpassungen und Klarstellungen vor allem die Regelungen zur Tiefenbegrenzung und zur Rundung für die Fälle einer Umrechnung in Vollgeschosszahlen bei nicht Vorhandensein einer Festsetzung von zulässigen Vollgeschossen im Bebauungsplan.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird es aus Gründen der Übersichtlichkeit für sinnvoll erachtet, die Satzung insgesamt neu zu fassen und nicht nur Änderungen vorzunehmen.

 

Eine Gegenüberstellung der bisherigen und neu geplanten Satzung liegt vor. Änderungen bzw. Ergänzungen sind dabei unterstrichen. Um den Umfang der Vorlage zu reduzieren, sind nur die Bestimmungen der derzeitigen Erschließungsbeitragssatzung aufgeführt, für die eine Änderung vorgeschlagen wird.

 

 


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):