Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

1.   Die Kostenlast für die Samtgemeinde Fürstenau muss sich am Schulsportanteil orientieren.

 

2.  Die Mitgliedsgemeinden müssen entsprechend ihres Nutzungsanteils an der Finanzierung beteiligt werden.


Samtgemeindebürgermeister Selter erklärt, dass Gespräche mit dem Bundeswehrdienstleistungszentrum und der BImA stattgefunden haben, eine endgültige Klärung über die zu zahlende Nutzungsentschädigung jedoch noch nicht vorliegt.

 

Beigeordneter Trütken trägt vor, dass die IGS-Sporthalle zur Sanierung ansteht und während der Bauphase Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen. Es ist zu begrüßen, wenn die Bundeswehrsporthalle genutzt werden kann. Eine vertragliche Reglung muss noch gefunden werden.

Entgegen der Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses vom 09.10.2007 schlägt Beigeordneter Trütken folgende Formulierung vor:

 

1.   Die Kostenlast für die Samtgemeinde Fürstenau muss sich am Schulsportanteil orientieren.

 

2.   Die Mitgliedsgemeinden müssen entsprechend ihres Nutzungsanteils an der Finanzierung beteiligt werden.

 

Beigeordneter Spree weist darauf hin, dass das Dienstleistungszentrum nur noch bis zum Jahresende und ab 01.01.2008 die BImA zuständig ist, so dass möglichst noch mit dem Dienstleistungszentrum der Nutzungsvertrag abgeschlossen werden sollte. Der genannte Preis von 1.800 €/mtl. beinhaltet die Heiz- und Nebenkosten. Die textliche Änderung der Beschlussempfehlung ist vor der heutigen Sitzung erläutert worden und ist eine „kosmetische“ Verbesserung.

 

Beigeordneter Oldenhage erwähnt, dass die Stadt Fürstenau auf ihre Kosten für 7.000,-- €/mtl. bis Ende des Jahres 2007 die Kaserne durch einen Sicherheitsdienst bewachen lässt und es nicht angehen kann, dass für die Nutzung der Bundeswehrsporthalle monatlich ein Betrag von 1.800,-- € aufgebracht werden muss.


Nach Aussprache beschließt der Samtgemeinderat einstimmig (31 Ja-Stimmen):