Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 31

Die vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 14.08.2007 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 900.000 € wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2005 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 5.000 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:

 

Samtgemeinde Fürstenau                                        520.000 €

Stadt Fürstenau                                                        330.000 €

Gemeinde Bippen                                                      45.000 €

Gemeinde Berge                                                          5.000 €

 

 


Nach kurzer Aussprache beschließt der Samtgemeinderat einstimmig (31 Ja-Stimmen):