Die vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 14.08.2007 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 900.000 € wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2005 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 5.000 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:
Samtgemeinde Fürstenau 520.000 €
Stadt Fürstenau 330.000 €
Gemeinde Bippen 45.000 €
Gemeinde Berge 5.000 €
Nach kurzer Aussprache
beschließt der Samtgemeinderat einstimmig (31 Ja-Stimmen):