Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die nachfolgend aufgeführten Straßen sind gemäß § 6 i.V.m. § 47 Ziffer 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

  1. Die Renate-Hamburger-Straße und die Stichstraßen „Schwarzer Weg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Bahnhofsplatz“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 14, Flurstücke 2/60, 2/72, 2/67 und 2/43, 2/19 tlw. und 2/20 tlw. insgesamt 397 m) als Ortsstraßen mit der Eigenschaft „verkehrsberuhigt“

 

  1. Die Straße „Am Bahndamm“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Segelfortstraße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 14, Flurstück 217/6 und Flur 20, Flurstück 136/13 tlw. – insgesamt 512 m) als Ortsstraße

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 


Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):