Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Anfragen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaik- und Windenergieanlagen außerhalb der dafür vorgesehen Flächen werden zurückgestellt, bis die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück vorliegt und seitens der Stadt Fürstenau eine Richtlinie für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaik beschlossen wurde.


Stadtdirektor Wübbel erläutert die Beschlussvorlage.

 

Beigeordneter Selker weist auf den gesetzlich vorgegebenen Ablauf zur Aufstellung des RROP hin. Das RROP wird weitere Windvorranggebiete ausweisen. Die einzige Möglichkeit sich als Stadtrat dagegen zu wehren, ist, das RROP zu beklagen. Wie die Stadt Fürstenau damit umgehen wird, ist in den politischen Gremien zu beraten.

 

Beigeordneter Kremkus schließt sich dem an.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (19 Ja-Stimmen):