1.   Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr für den Eigenbetrieb der Samtgemeinde Fürstenau wird ab 01.01.2008 auf 2,25 Euro/cbm festgesetzt.

 

2.   Der anliegende Entwurf zur V. Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Fürstenau wird als Satzung beschlossen.


Beigeordneter Trütken äußert, dass diese Angelegenheit in der Vergangenheit oft diskutiert und von der SPD-Fraktion seinerzeit schon zum Ausdruck gebracht worden ist, einen realistischen wirtschaftlichen Preis festzusetzen. Nach längerer Zeit ist die Notwendigkeit, den Preis zu erhöhen, umso größer. In dem jetzt festzusetzenden Preis von 2,25 €/cbm sind gewisse Sicherheiten vorhanden, wobei sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen laufend ändern. So habe z.B. die Samtgemeinde Neuenkirchen ihre Schmutzwassergebühr wieder erhöht und liegt über den Preis der Samtgemeinde Fürstenau. Wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen es erlauben, besteht auch die Möglichkeit, den Preis wieder zu senken.

 

Beigeordneter Spree erklärt, dass selbstverständlich auch die CDU/FDP-Gruppe das Wohl der Bürger im Auge hat, die Gebührenerhöhung jedoch aufgrund des vorliegenden Defizits zwingend erforderlich ist.

 

Beigeordneter Oldenhage hält den Vergleich mit der Samtgemeinde Neuenkirchen für nicht ganz glücklich, da die Entwicklung in der Samtgemeinde Neuenkirchen eine ganz andere ist und die Gebührensätze früher erheblich höher lagen als in der Samtgemeinde Fürstenau. Für die Zukunft muss versucht werden, auch die Kosten zu senken.

 

Beigeordneter Bertke bemerkt, dass in den letzten Jahren erhebliche Investitionen (über 3 Mio Euro) durchgeführt worden sind.

 

Beigeordneter Tolsdorf führt aus, dass die getätigten Investitionen in die Kalkulation mit einfließen müssen.


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (31 Ja-Stimmen):