Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

Anfragen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaik- und Windenergieanlagen außerhalb der dafür vorgesehen Flächen werden zurückgestellt, bis die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück vorliegt und seitens der Stadt Fürstenau eine Richtlinie für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaik beschlossen wurde.


Herr Wagener erläutert den Sachverhalt sowie den aktuellen Stand des Landesraumordnungsprogramms (LROP) und des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaik ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Photovoltaik widerspricht allerdings der Windenergienutzung und würde eine spätere Ausweisung eines Windparks verhindern.

 

Ratsfrau Funke gibt zu bedenken, dass man sich besser schon jetzt mit der Fortschreibung des LROP beschäftigt und nicht bis zur Fortschreibung des RROP warten sollte. Auch Ratsherr Stein erklärt, dass frühzeitig Handlungsoptionen und Eingriffsmöglichkeiten erörtert werden müssen. Im letzten Verfahren war hierzu kaum noch Möglichkeit.

 

Stadtdirektor Wübbel erläutert, dass seitens der Stadt grundsätzlich wenig Einflussmöglichkeiten auf die Fortschreibung des RROP bestehen. Herr Wagener ergänzt, dass das LROP nicht genau genug ist und das RROP daher abgewartet werden muss.


Nach längerer Aussprache empfiehlt der Planungs-, Bau-, und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):