1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbegebiet am Fürstenauer Mühlenbach“, 1. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 


Herr Wagener erläutert kurz den Entwurf des Bebauungsplanes und erklärt, dass eine zunächst dafür vorgesehene Ausgleichsfläche nicht weiter zur Verfügung steht. Das Kompensationsdefizit soll daher zukünftig über den Flächenpool „Rittergut Lonne“ abgedeckt werden.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Wagener, dass der Stadt Fürstenau keine eigenen Flächen für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Die Verwendung einer von Ratsfrau Funke vorgeschlagenen Fläche soll seitens der Verwaltung geprüft werden.  


Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Planungs-, Bau-, und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):