Sitzung: 01.11.2022 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BIP/051/2022
- Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
- Der Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ einschließlich Begründung, Umweltbericht inkl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung und Versickerungsnachweis wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.
- Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 21.07.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West
II“ aufzustellen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.11.2021 wurde
beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
zeitgleich durchzuführen.
In Ausführung des obigen Beschlusses fand
die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 11.04.2022 bis
einschließlich 13.05.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 28.03.2022 um Stellungnahme bis zum 13.05.2022
gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
geprüft und liegen den Ausschussmitgliedern mit den entsprechenden
Abwägungsvorschlägen zwecks Prüfung und Beschlussfassung vor. Folgende
Auslegungsunterlagen liegen vor:
-
Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“
* Bebauungsvorschlag
- Entwurfsbegründung
*
Umweltbericht inkl. Spezielle artenschutzrechtlich Prüfung (Anlage zur
Begründung)
*
Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung (Anlage zur Begründung)
*
Versickerungsnachweis (Anlage zur Begründung)
- Abwägungsvorschlag.
Herr Desmarowitz stellt anhand einer
Präsentation den Entwurf zum Bebauungsplan sowie das Ergebnis zur frühzeitigen
Beteiligung vor.
Herr Brüwer fragt, was unter „gärtnerisch
gestalteten Vorgärten“ zu verstehen ist und erklärt, dass man sich in den Vorberatungen
gegen sog. „Schottergärten“ ausgesprochen hat.
Im Entwurf ist dies nur als Empfehlung
festgesetzt.
Auf Anfrage von Herrn Wrigge erklärt Herr
Desmarowitz, dass eine genaue Abgrenzung möglich ist.
Dazu erklärt Herr Hagen, dass im ersten
Bauabschnitt des Plangebiets keine Festsetzungen dazu getroffen wurden und
findet daher eine Festsetzung in diesem Abschnitt nicht gut.
Herr Brüwer erklärt, dass es durchaus
legitim ist, Schottergärten zu unterbinden.
Herr Ortland spricht sich dafür aus, nicht
zu viel zu „verbieten“.
Auf Anfrage von Herrn Speer erklärt Herr
Desmarowitz, dass die festgesetzte Geschossflächenzahl von 0,4 bedeutet, dass
40 % der Grundstücksfläche nicht bebaut werden darf.
Auf Anfrage von Herrn Ortland erklärt
Bürgermeister Tolsdorf, dass über die Straße „Alte Draufel“ eine Baustraße für
das Baugebiet errichtet wird.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):