1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ einschließlich Begründung, Umweltbericht inkl. spezieller artenschutzrechtlicher  Prüfung, Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung und Versickerungsnachweis wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.
  3. Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 


Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 21.07.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ aufzustellen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.11.2021 wurde beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 11.04.2022 bis einschließlich 13.05.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.03.2022 um Stellungnahme bis zum 13.05.2022 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und liegen den Ausschussmitgliedern mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen zwecks Prüfung und Beschlussfassung vor. Folgende Auslegungsunterlagen liegen vor:

 

-       Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“

* Bebauungsvorschlag

   -    Entwurfsbegründung

            * Umweltbericht inkl. Spezielle artenschutzrechtlich Prüfung (Anlage zur Begründung)

            * Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung (Anlage zur Begründung)

            * Versickerungsnachweis (Anlage zur Begründung)

   -    Abwägungsvorschlag.

 

Herr Desmarowitz stellt anhand einer Präsentation den Entwurf zum Bebauungsplan sowie das Ergebnis zur frühzeitigen Beteiligung vor.

 

Herr Brüwer fragt, was unter „gärtnerisch gestalteten Vorgärten“ zu verstehen ist und erklärt, dass man sich in den Vorberatungen gegen sog. „Schottergärten“ ausgesprochen hat.

Im Entwurf ist dies nur als Empfehlung festgesetzt.

Auf Anfrage von Herrn Wrigge erklärt Herr Desmarowitz, dass eine genaue Abgrenzung möglich ist.

Dazu erklärt Herr Hagen, dass im ersten Bauabschnitt des Plangebiets keine Festsetzungen dazu getroffen wurden und findet daher eine Festsetzung in diesem Abschnitt nicht gut.

Herr Brüwer erklärt, dass es durchaus legitim ist, Schottergärten zu unterbinden.

Herr Ortland spricht sich dafür aus, nicht zu viel zu „verbieten“.

 

Auf Anfrage von Herrn Speer erklärt Herr Desmarowitz, dass die festgesetzte Geschossflächenzahl von 0,4 bedeutet, dass 40 % der Grundstücksfläche nicht bebaut werden darf.

 

Auf Anfrage von Herrn Ortland erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass über die Straße „Alte Draufel“ eine Baustraße für das Baugebiet errichtet wird.

 

 


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):