Der Ausschuss für Ordnung, Brandschutz und Kultur empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung an den Samtgemeindeausschuss verwiesen.  


Samtgemeindebürgermeister Wübbel teilt mit, dass die aktuelle Satzung bereits aus dem Jahr 2014 ist und eine Anpassung des Gebührentarifs zuletzt 2018 erfolgte.  

 

Frau Moormann berichtet, dass nach Inkrafttreten der aktuellen Satzung eingetretene Rechtsänderungen einige Satzungsänderungen bzw. -anpassungen erforderlich machen. Die wesentlichen Punkte werden von ihr vorgestellt und erläutert. 

Zum Gebührentarif, der Bestandteil der Satzung ist, teilt Frau Moormann mit, dass zur rechtmäßigen Abrechnung von Feuerwehreinsätzen es erforderlich ist, dass alle drei Jahre eine Aktualisierung der Gebührenkalkulation vorgenommen wird. Die letzte Gebührenkalkulation und

-anpassung erfolgte vor vier Jahren. Der bisherige und aufgrund der aktualisierten Gebührenkalkulation angepasste Gebührentarif wird von ihr vorgestellt und erläutert.      

 

Auf die Frage von Ratsfrau Nestroy teilt Gemeinderbrandmeister Berndsen mit, dass missbräuchliche Alarmierungen in der Regel kaum vorkommen.

 

Ratsherr Brandt ist der Ansicht, dass in der heutigen Sitzung ein Beschlussvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erfolgen sollte, da den Ausschussmitgliedern die vorgestellten Unterlagen bisher nicht vorlagen. Er beantragt, die Angelegenheit dem Samtgemeindeausschuss ohne Beschlussvorschlag zur weiteren Beratung vorzulegen.